Ein Kosovare, der seit 1990 in der Schweiz lebt, muss gegen seinen Willen in seine Heimat zurückkehren. Nach einer Verurteilung wegen Vergewaltigung sei die Niederlassungsbewilligung zurecht widerrufen worden, befand das bernische Verwaltungsgericht.
Das am Mittwoch publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem 61-jährigen Mann steht der Weiterzug ans Bundesgericht offen.
Das bernische Obergericht hatte ihn 2017 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Gegen den Entzug der Niederlassungsbewilligung wehrte er sich unter anderem mit dem Argument, er werde sich im Kosovo nach so vielen Jahren nicht mehr zurechtfinden.
Depressionen
Doch das Verwaltungsgericht hält die Rückkehr nach Kosovo für zumutbar. Der Mann sei mit Sprache und Kultur seiner Heimat vertraut und werde sich dort wieder integrieren können. Die geltend gemachten Depressionen seien ebenfalls kein Hinderungsgrund. Psychische Erkrankungen liessen sich auch in Kosovo ausreichend behandeln.
Der Entzug der Niederlassungsbewilligung sei angesichts der Schwere des Delikts gerechtfertigt, macht das Gericht deutlich. Zwar habe der Mann kürzlich erklärt, er bedaure sehr, was geschehen sei – doch diese Bemerkung wirke unglaubwürdig, nachdem er die Tat im Strafverfahren stets abgestritten habe.
Hoher Schuldenberg
Das Verwaltungsgericht weist auch darauf hin, dass der Mann in der Schweiz «unterdurchschnittlich integriert» sei. Das zeige der Schuldenberg in der Höhe von fast 400'000 Franken. Ein Teil davon sei womöglich damit zu erklären, dass er von seinem ehemaligen Treuhänder betrogen worden sei. Ein Strafverfahren dazu sei hängig.
Zur Verschuldung beigetragen habe aber auch sein Vergewaltigungsprozess. Der Mann sei zur Bezahlung von rund 64'000 Franken für Verfahrenskosten, Schadenersatz und Genugtuung an das Opfer verurteilt worden – und daran sei er selber schuld. Das Opfer wartet offenbar immer noch auf das ihm zustehende Geld, wie aus dem Urteil hervorgeht.
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