Zu- und WegzügeSich online anmelden soll in allen Berner Gemeinden möglich werden
sr, sda
24.6.2022 - 09:43
Im Kanton Bern soll es künftig in allen Gemeinden möglich sein, sich auf elektronischem Weg an- oder abzumelden, wenn man umzieht. Ein Pilotprojekt in mehreren Versuchsgemeinden hat ein positives Bild ergeben und stiess bei der Bevölkerung auf grosses Interesse.
Keystone-SDA, sr, sda
24.06.2022, 09:43
SDA
Deshalb schickt die Kantonsregierung nun eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. Sie sieht vor, dass alle bernischen Gemeinden solche Online-An- und Abmeldungen anbieten müssen. Das teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Geändert werden soll das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer.
Geplant ist, dass auch Ausländerinnen und Ausländer mit bestimmtem Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in der Schweiz die neue digitale Dienstleistung in Anspruch nehmen können. Wer lieber persönlich bei der Gemeinde vorspricht, kann das laut Berner Regierung weiterhin tun.
Eine weitere Änderung ist, dass künftig Schweizerinnen und Schweizer bei der Anmeldung keinen Heimatschein mehr vorweisen und bei der Gemeinde hinterlegen müssen. Seit Herbst 2021 können die Gemeinden Personenstandsdaten direkt über das vom Bund betriebene zentrale Personen-Informationssystem abfragen.
Damit verfügen sie über alle Informationen, die auch im Heimatschein aufgeführt sind. Die Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen dauert bis zum 30. September.
Heute müssen sich prinzipiell alle Personen, die im Kanton Bern umziehen, innerhalb von vierzehn Tagen in ihrer Wohngemeinde abmelden und in der Zuzugsgemeinde persönlich wieder anmelden. So lauten die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer.
Test startete 2019 in acht Gemeinden
Anfang 2019 startete der Kanton das Pilotprojekt mit dem Namen «eUmzug BE». In einer ersten Phase machten acht Gemeinden mit, in einer zweiten Phase kamen weitere dazu. Damals wurde der Projektleiter mit den Worten zitiert, gerade für beruflich stark engagierte Personen sei es oft schwierig, während den Schalteröffnungszeiten persönlich bei der Gemeinde zu erscheinen.
Wie die Kantonsregierung nun festhält, beurteilten die Testgemeinden die administrativen Abläufe als weitgehend problemlos. Gleichzeitig stiess das Angebot auf reges Interesse der Bevölkerung.
Die geplante Gesetzesänderung steht im Zusammenhang mit dem allgemeinen Ausbau der digitalen Verwaltung im Kanton. In 30 Schwerpunkten werden die E-Government-Aktivitäten der Verwaltung koordiniert und vorangetrieben. Ziel ist, der Bevölkerung und der Wirtschaft effizient Dienstleistungen anzubieten.
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