Kantonale Abstimmung SO Solothurn kann die Steuerreform kantonal noch nicht umsetzen

SDA

19.5.2019 - 13:28

Der Kanton Solothurn kann die neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Unternehmensbesteuerung vorerst noch nicht ins kantonale Steuerrecht überführen. Trotz des Ja des Schweizer Volkes zur Staf-Vorlage lehnten die Solothurner Stimmberechtigen die Umsetzung auf kantonaler Ebene knapp ab. Die Regierung will schnell eine neue Vorlage ausarbeiten.

Das kantonale Steuerpaket wurde einem Nein-Stimmenanteil von 51.7 Prozent bachab geschickt. 35'118 Stimmberechtigte waren dagegen, 32'817 dafür. Die Stimmbeteiligung betrug 41.76 Prozent.

Die Solothurner Regierung nehme das Nein mit Bedauern zur Kenntnis, akzeptiere jedoch den Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, teilte Finanzdirektor Roland Heim (CVP) nach Bekanntgabe der Resultate mit. Der Regierungsrat will laut Heim schon Ende Mai mögliche Varianten einer neuen Vorlage diskutieren.

Ziel sei es, dass der Kantonsrat noch diesen Herbst über eine dem Verdikt des Solothurner Stimmvolkes angepasste Vorlage befinden kann. Damit wäre es wahrscheinlich noch knapp möglich, das geänderte Steuergesetz auf 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.

Linke prophezeite Nein

Die Details zur kantonalen Umsetzung hatte der Kantonsrat Solothurn am 7. März im Rahmen einer sechsstündigen Debatte auf Grund von Vorschlägen der Regierung festgelegt. Das Kantonsparlament genehmigte das Paket mit 58 zu 31 Stimmen bei vier Enthaltungen.

Die Ratslinke, die in mehreren Punkten mit ihren Anträgen scheiterte und auch in der Schlussabstimmung dagegen votierte, hatte schon während der Debatte prophezeit, dass die Vorlage in dieser Form beim Solothurner Stimmvolk kein Gehör finden werde.

Aktuell zählt Solothurn zu den Kantonen mit der höchsten Gewinnsteuerbelastung für ordentlich besteuerte, juristische Personen. Aus diesem Grund entschloss sich die Regierung bei der Festlegung der kantonalen Eckpunkte für eine Vorwärtsstrategie mit einem Gewinnsteuersatz von 3.0 Prozent.

Dies hätte zu einer effektiven gesamten Steuerbelastung des Gewinns von rund 13 Prozent geführt. Mit diesem tiefen Satz hätte der Kanton Solothurn nach Ansicht der Regierung gesamtschweizerisch und international eine sehr wettbewerbsfähige Steuerbelastung anbieten können.

Beschwerde der Grünen hinfällig

Mit dem Nein wird auch die von Kantonsräten der Grünen im Vorfeld des Urnenganges beim Bundesgericht eingereichte Beschwerde hinfällig. Die Beschwerdeführer hatten kritisiert, dass eine in den Abstimmungsunterlagen abgedruckte Grafik über die Entwicklung der Steuererträge «manipulativ» sei.

Das Bundesgericht lehnte die geforderte aufschiebende Wirkung der Beschwerde zwar ab. In der Sache selbst entschied das Bundesgericht noch nicht.

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