Kantonsrat SO Solothurner Kantonsrat für Stimmrechtsalter 16 in den Gemeinden

SDA

1.9.2020 - 10:17

Im Kanton Glarus dürfen Jugendliche mit vollendetem 16. Lebensjahr auf kommunaler und kantonaler Ebene abstimmen. (Archivbild)
Im Kanton Glarus dürfen Jugendliche mit vollendetem 16. Lebensjahr auf kommunaler und kantonaler Ebene abstimmen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden im Kanton Solothurn sollen das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre senken können. Der Solothurner Kantonsrat hat sich am Dienstag in erster Lesung dafür ausgesprochen, den Gemeinden diese Möglichkeit zu geben.

Für die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung stimmten 48 Kantonsräte, dagegen 47. Die ebenfalls nötige Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte hiess das Parlament mit 48 zu 45 Stimmen gut. Die Entscheide sind noch nicht definitiv, im November findet die zweite Lesung statt.

Für die Senkung des Stimmrechtsalters sprach sich die SP-Fraktion aus. Ihr Sprecher sagte, Jugendliche seien mit 16 Jahren fähig, sich mit politischen Vorlagen auseinanderzusetzen.

Auch die CVP/EVP/GLP-Fraktion unterstützte das Vorhaben. Die Förderung der politischen Bildung und Teilhabe sei ihr ein wichtiges Anliegen. Laut dem Sprecher der grünen Fraktion sind die Erfahrungen aus Regionen mit Stimm- und Wahlrechtsalter 16 positiv.

Gegen die Vorlage äusserten sich die FDP und die SVP. Der FDP-Sprecher argumentierte, man tue den Gemeinden mit der Vorlage wegen des zusätzlichen Aufwandes keinen Gefallen. Der SVP-Sprecher sagte, es sei falsch, das aktive und passive Wahlrecht auseinanderzunehmen.

«Autonomie der Gemeinden gestärkt»

Der Regierungsrat argumentierte, mit der Vorlage werde die Autonomie der Gemeinden gestärkt. Sie könnten selbstständig über die Senkung des Stimmrechtsalters entscheiden. Zudem sei eine Mehrheit der Jugendlichen in der Lage, politische Inhalte zu verstehen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden.

Die demokratischen Entscheide könnten breiter abgestützt werden, wenn die 16- bis 18-Jährigen miteinbezogen würden. Es bestehe die Chance, dass sich die Jugendlichen stärker am Gemeindeleben beteiligen und sich politisch engagieren würden.

Stimmrechtsalter 16 nur im Kanton Glarus

Das aktive Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene ermöglicht, an Abstimmungen in der Gemeinde und an Gemeindeversammlungen teilzunehmen, zu wählen und Wahlvorschläge zu unterzeichnen. Das passive Wahlrecht hingegen ist die sogenannte Wählbarkeit.

In der Schweiz dürfen Jugendliche mit vollendetem 16. Lebensjahr nur im Kanton Glarus auf kommunaler und kantonaler Ebene abstimmen. Das passive Wahlrecht besteht aber auch in Glarus erst ab 18 Jahren.

Die Verfassungsänderung im Kanton Solothurn unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

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