Strassenverkehr Solothurner Polizei veröffentlicht Standorte von Radaranlagen

sr, sda

14.7.2022 - 11:30

Radarkasten an einer Genfer Strasse. (Archivbild)
Radarkasten an einer Genfer Strasse. (Archivbild)
Keystone

Die Solothurner Kantonspolizei veröffentlicht im Rahmen eines Pilotprojekts ab sofort die Standorte von stationären und halbstationären Radaranlagen. Auf der Internetseite des Kantons Solothurn sind sie zu finden.

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Zwei Standorte von halbstationären und zwölf Standorte von stationären Anlagen waren am Donnerstag auf dieser Seite zu finden. Jeweils am Donnerstag will die Polizei die Standorte aktualisieren. Die Massnahme geht auf einen parlamentarischen Auftrag vom Herbst 2021 zurück, wie die Solothurner Kantonspolizei am Donnerstag in einer Mitteilung in Erinnerung rief.

Die Solothurner Regierung stellte sich im Dezember 2021 hinter das Anliegen und das Kantonsparlament stimmte dem Beschluss der Regierung im Mai dieses Jahres zu.

Drei Jahre lang dauert das Pilotprojekt. In dieser Zeit werden Daten erhoben, welche Aussagen zu den Auswirkungen und zum Nutzen der Standortangaben ermöglichen sollen. Dies etwa in Bezug auf das Unfallgeschehen und die Übertretungsquoten.

Auch in St. Gallen und Luzern

Wie aus dem Regierungsbeschluss vom vergangenen Dezember hervorgeht, veröffentlichen auch die Kantone St. Gallen – seit 2014 – und Luzern – seit einem Jahr – die Standorte von stationären und halbstationären Messanlagen.

Wie in St. Gallen und Luzern braucht es für die Veröffentlichung der Standorte auch im Kanton Solothurn keine Anpassung der Gesetze: Die Polizei kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung informieren und sie im Sinne der Prävention auf Verkehrskontrollen inklusive Tempomessungen hinweisen.

Die Solothurner Regierung schreibt im Beschluss vom vergangenen Dezember, die Standorte der stationären Messanlagen seien aufgrund ihrer Erkennbarkeit ohnehin grossmehrheitlich bekannt. Fraglich sei einzig, ob mit der Veröffentlichung der Standorte ein zusätzlicher Nutzen erzielt werde.

Die Wirkung der Veröffentlichung sei «nicht eindeutig ausgewiesen» und werde auch nicht leicht zu quantifizieren sein.

Unangekündigte mobile Messungen

Nicht veröffentlicht wird weiterhin, wann und wo die Polizei mobil Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Der parlamentarische Vorstoss von Herbst 2021 habe dies ausdrücklich nicht gefordert, schreibt die Polizei. Auch Nachfahrmessungen der Polizei sind nicht vom Pilotprojekt betroffen.