Bern Solothurner Regierung will mehr Transparenz bei Entschädigungen

ga, sda

17.5.2022 - 14:37

Im Kanton Solothurn soll es mehr Transparenz bei der Entschädigung von Mitgliedern von Leitungs- und Aufsichtsorganen geben. Der Regierungsrat ist bereit, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. (Symbolbild)
Im Kanton Solothurn soll es mehr Transparenz bei der Entschädigung von Mitgliedern von Leitungs- und Aufsichtsorganen geben. Der Regierungsrat ist bereit, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Solothurn sollen Entschädigungen an Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorgane der mittleren Verwaltung öffentlich gemacht werden. Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, dem Parlament ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

Keystone-SDA, ga, sda

Die Transparenz soll jedoch nicht auf Gemeindeebene gelten, wie aus der am Dienstag publizierten Stellungnahme des Regierungsrats zu einem SVP-Auftrag im Kantonsrat hervorgeht. Man wolle bei der Offenlegung nicht in die Gemeindeautonomie eingreifen. Auch gebe es eine Vielzahl von höchst unterschiedlichen kommunalen Trägerschaften, hält der Regierungsrat fest.

Auch auf kantonale Ebene bestehen gemäss Regierungsrat zahlreiche Grenzen, um Honorare, Löhne oder etwa Auslagen offenzulegen. So würden bei den privatrechtlichen Organisationen die Regelungen des Bundesprivatrechts gelten. Deshalb seien weitergehende Bestimmungen zur Offenlegung von Entschädigungen im kantonalen Recht nicht möglich.

Nicht möglich seien ebenfalls Bestimmungen zur Offenlegung bei Anstalten und Unternehmungen, bei denen der Kanton nur eine Minderheitsbeteiligung habe oder die im interkantonalen Rahmen tätig seien.

Gesamtbetrag offenlegen

Der Kanton könne allenfalls durch seine Vertreterinnen und Vertreter in den entsprechenden Gremien indirekt darauf hinwirken, dass eine möglichst transparente Informationspolitik gepflegt werde, hält der Regierungsrat fest.

Es sei jedoch möglich, Bestimmungen zur Offenlegung der Entschädigungen der Mitglieder der Aufsichts- und Leitungsorgane der mittelbaren Verwaltung zu erlassen. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.

Es sei eine Lösung denkbar, wonach die Gesamtsummen der Entschädigungen aller Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane und allenfalls die Entschädigungen für die Leiterinnen und Leiter dieser Gremien ausgewiesen werden müssten.

Trend zu Transparenz

Das öffentliche Interesse an der Offenlegung der Entschädigungen, die an Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsgremien von Unternehmungen ausgerichtet werden, hat gemäss Regierungsrat in den vergangenen Jahren zugenommen. Von diesen gesellschaftspolitischen Diskussionen seien sowohl private wie auch staatliche Unternehmungen betroffen.

Bei Verwaltungsbehörden und öffentlichen Unternehmungen sei angesichts der Tatsache, dass dabei auch die Verwendung von öffentlichen Geldern betroffen sei, die Sensibilität und der Ruf nach Transparenz besonders spürbar.

«Dieser gesellschaftlichen und politischen Entwicklung ist Rechnung zu tragen, umso mehr höhere Transparenz grundsätzlich auch dazu geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die betroffenen Unternehmungen zu fördern», schreibt der Regierungsrat.