Im Kanton Solothurn sollen Startups mit Liquiditätsengpässen wegen der Corona-Pandemie zusätzliche Unterstützung erhalten. Der Regierungsrat will die vom Bund initiierten Startup-Bürgschaften einführen und für bis zu 3 Millionen Franken bürgen.
Der Kanton Solothurn gehöre zwar nicht zu den typischen Startup-Kantonen wie Waadt oder Zürich, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Montag mit. Startups hätten jedoch auch im Kanton Solothurn eine grosse Bedeutung und brächten Innovationsimpulse und wirtschaftliche Dynamik an den Standort.
Daher will der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit von 3 Millionen Franken auf 15 Jahre beantragen. Die Höhe der Bürgschaften soll pro Startup höchstens ein Drittel der laufenden Kosten des Unternehmens betragen.
Bis zum Vorliegen des Kantonsratsbeschlusses würden allfällige Bürgschaftsverluste zulasten des Globalbudgets des Amtes für Wirtschaft und Arbeit abgerechnet. Auf diese Weise könne die Umsetzung rasch erfolgen, hält die Staatskanzlei fest.
Die bisherigen Massnahmen des Bundesrats zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 trugen den spezifischen Geschäftsmodellen von Startups nur bedingt Rechnung. Die Startups konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht auf bestehende Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat für Startups ein neues Verfahren unter dem bestehenden Bürgschaftswesen geschaffen. Dabei kann der Bund 65 Prozent und der Kanton 35 Prozent eines Kredits verbürgen. Der Bundesrat stellt es den einzelnen Kantonen frei, dieses Verfahren für Startup-Bürgschaften einzuführen.
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