Die Botschaft für die Umnutzung der Liegenschaft Rosengarten in Solothurn in ein Verwaltungsgebäude liegt dem Kantonsrat Solothurn zum zweiten Mal auf dem Tisch. Bei der ersten Genehmigung durch das Kantonsparlament wurde "vergessen", einen Teil des Kredits dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Für die Sanierung des Gebäudes Rosengarten in der Stadt Solothurn hatte der Kantonsrat im November 2016 ohne Gegenstimmen 15 Millionen Franken gesprochen. Das Gebäude soll zukünftig in erster Linie die Amtsstellen des Departementes für Bildung und Kultur beherbergen, welche heute an sechs verschiedenen Standorten im Raum Solothurn untergebracht sind.
Schon bei der Behandlung der Vorlage hatte Kantonsrat Markus Ammann (SP) die Frage aufgeworfen, ob der Kredit nicht einer obligatorischen Volksabstimmung unterworfen werden müsse. Der frühere Kantonsrat Markus Schneider (SP) zog die Sache dann mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.
Dieses wies die Beschwerde ab, wonach das Geschäft nachträglich dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sei. Es stellte aber fest, dass die Umnutzungskosten in Höhe von 4,6 Millionen Franken dem fakultativen Referendum hätte unterstellt werden sollen.
Diese Ansicht wurde danach mittels einem dringlichen Antrag aus Kreisen der SVP in den Solothurner Kantonsrat zurückgetragen. Ende Juni dieses Jahres beschloss der Kantonsrat mit 91 zu 0 Stimmen, dass er das Geschäft noch einmal behandeln wolle.
In ihrer am Dienstag veröffentlichten zweiten Botschaft beziffert die Regierung die Umnutzungskosten weiterhin mit 4,6 Millionen Franken. Würde dieser Betrag die 5-Millionen-Grenze überschreiten, müsste er dem obligatorischen Referendum unterstellt werden.
Zurück zur Startseite