Coronavirus – Solothurn Solothurner Schutzschirm für grosse Publikumsanlässe

ga, sda

16.7.2021 - 17:13

Ein finanzieller Schutzschirm für Publikumsanlässe soll auch im Kanton Solothurn geschaffen werden. (Symbolbild)
Ein finanzieller Schutzschirm für Publikumsanlässe soll auch im Kanton Solothurn geschaffen werden. (Symbolbild)
Keystone

Der Solothurner Regierungsrat will einen Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung mit mehr als 1000 Teilnehmenden aufspannen. Er hat dem Kantonsrat einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 5 Millionen Franken beantragt.

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Die Veranstaltung müsse im Kanton Solothurn stattfinden und ein öffentlich zugänglicher Publikumsanlass sowie für mehr als 1000 Personen pro Tag oder als mehrtägige Veranstaltung für mindestens 1000 Personen pro Tag konzipiert sein. Das teilte die Solothurner Staatskanzlei am Freitag mit.

Um eine Zusicherung für den Schutzschirm geltend zu machen, muss für den Anlass eine Bewilligung mitsamt gesundheitspolizeilicher Bewilligung vorliegen.

Wird eine Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt, verschoben oder reduziert, so kann der Veranstalter dann ein Gesuch um Auszahlung der Unterstützungsleistung stellen. Die Leistung des Kantons an den Veranstalter bemisst sich nach den effektiv entstandenen, ungedeckten Kosten.

Der Bund hat für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung bereits einen Schutzschirm eingeführt. Der Solothurner Regierungsrat macht nun den Weg frei, damit diese Absicherung auch im Kanton zum Tragen kommt.

Die Ausfallentschädigung ist bis Ende April 2022 befristet. Das Kantonsparlament soll einen Kredit von 5 Millionen Franken sprechen. Die Hälfte des Geldes steuert der Bund bei. Wenn das Parlament grünes Licht gibt, wird der Schutzschirm aufgespannt.