Das Solothurner Volk entscheidet am 19. Mai wie geplant über die kantonale Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung. Das Bundesgericht hat die von Kantonsräten der Grünen geforderte aufschiebende Wirkung der Beschwerde wegen einer Grafik in der Abstimmungsbroschüre abgelehnt.
Die Vorbereitungen der Abstimmung seien weit fortgeschritten, hält das Bundesgericht in einer am Montag publizierten Verfügung fest. Die Abstimmungsunterlagen seien bereits gedruckt und an die Gemeinden verteilt worden.
Mit Blick auf den zeitnahen Abstimmungstermin und den Umstand, dass eine Abstimmung nachträglich aufgehoben werden könnte, falls sie zu Ungunsten der Beschwerdeführer ausgehen sollte, ist gemäss den Lausanner Richtern eine vorsorgliche Massnahme nicht gerechtfertigt.
Das Bundesgericht folgte mit seinem Entscheid dem Antrag des Solothurner Regierungsrats. In der Sache selbst hat das Bundesgericht noch nicht entschieden.
Vier Kantonsräte der Grünen reichten am 4. April beim Bundesgericht eine Abstimmungsbeschwerde ein. Sie bemängeln, dass eine in den Abstimmungsunterlagen abgedruckte Grafik über die Entwicklung der Steuererträge «manipulativ» sei. In der Grafik werden die Erträge der juristischen Personen und der natürlichen Personen zusammengezählt.
Im Text zur Grafik ist jedoch ausschliesslich von der Entwicklung der juristischen Personen die Rede. Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, die Abstimmungsbotschaft zeige «klar und transparent» sowohl die Folgen einer Annahme als auch die Folgen einer Ablehnung auf. (Verfügung 1C_203/2019 vom 01.05.2019)
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