Das Berner Obergericht muss im Fall des Spiezer Doppelmords ein Ergänzungsgutachten einholen und nochmals über die Verwahrung des Haupttäters befinden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Mit einer Mehrheit von drei zu zwei Richtern ist das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung zum Schluss gelangt, dass die kantonale Vorinstanz das psychiatrische Gutachten willkürlich gewürdigt habe. Dieses sei zudem unvollständig, so dass weitere Beweise zu erheben seien.
Das Bundesgericht hat damit die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern gutgeheissen.
Keinen Einfluss hat das Urteil des Bundesgerichts auf die lebenslängliche Freiheitsstrafe des heute 50-jährigen Verurteilten. Seine Beschwerde haben die Lausanner Richter in allen Punkten abgewiesen.
Der Doppelmord von Spiez sorgte im Frühling 2013 landesweit für Entsetzen. Der Leiter einer privaten pädagogischen Einrichtung und dessen zufällig im Heim anwesende Partnerin wurden mit insgesamt über hundert Messerstichen ermordet.
Erst 18 Monate nach der Bluttat konnte die Polizei die Täter, einen Vater und dessen Sohn, dingfest machen. Ihnen wurde in getrennten Verfahren der erstinstanzliche Prozess gemacht, da der Sohn zur Tatzeit minderjährig war und somit vor das Jugendgericht kam. Der Sohn akzeptierte den Schuldspruch, der Vater hingegen zog sein Urteil weiter. (Urteil 6B_257/2018 vom 12.12.2018)
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