KundgebungenStadt Bern ruft Gegner der Coronamassnahmen zu Demo-Verzicht auf
hn, sda
18.3.2021 - 16:42
Die Berner Stadtbehörden haben die Organisatoren einer Kundgebung vom Samstag gegen die Corona-Schutzmassnahmen aufgefordert, den Anlass nicht durchzuführen. Die Bürgerinitiative solle den Aufruf zur Teilnahme umgehend zurückziehen.
Keystone-SDA, hn, sda
18.03.2021, 16:42
SDA
Die Gruppe hatte zu einer unbewilligten Kundgebung in den Strassen und Parks der Stadt Bern aufgerufen. Der Stadtberner Gemeinderat hält diesen Aufruf «für unverantwortlich», wie er am Donnerstag mitteilte.
Erst seit Kurzem seien aufgrund erster Öffnungsschritte die Geschäfte in der Stadt Bern wieder offen. Eine unbewilligte Kundgebung würde das von Corona hart betroffene Gewerbe in der Innenstadt zusätzlich belasten.
Für den Stadtberner Sicherheitsdirektor, Gemeinderat Reto Nause, ist es laut Mitteilung «unverständlich, ohne Einwilligung der Behörden und damit ohne verbindliches Schutzkonzept zu Kundgebungen aufzurufen und grosse Menschenansammlungen zu provozieren».
Polizei will Ansammlungen verhindern
Nause wies darauf hin, dass die Schutzmassnahmen wie die Maskenpflicht, das Einhalten der Abstandsregeln und das Vermeiden von Ansammlungen immer noch gelten und somit auch in der Hauptstadt zu befolgen sind. Auch das von den Behörden angeordnete Versammlungsverbot von mehr als 15 Personen im öffentlichem Raum gelte nach wie vor.
Die Berner Kantonspolizei wird Personenansammlungen entgegenwirken, wie die Stadt Bern ankündigte. Es ist daher mit Anzeigen und Kontrollen zu rechnen.
Bewilligter Sitzstreik
Für Freitag hat die Klimajugend schweizweit zu Sitzstreiks aufgerufen, auch in Bern. Diese Kundgebung wurde von den Stadtbehörden bewilligt.
Die Klimajugend betonte in ihrem Demoaufruf, dass es keine Massenversammlungen geben werde. Stattdessen rief sie zu dezentralen Sitzstreiks auf mit einer Begrenzung der Personenansammlung entsprechend den lokalen Regelungen. Auch ein Hygienekonzept liegt laut den Organisatoren vor.
Angesprochen auf eine mögliche Ungleichbehandlung sagte Nause am Donnerstag auf Anfrage, die beiden Anlässe seien nicht vergleichbar. Im Fall der Gegner der Coronamassnahmen handle es sich um eine unbewilligte Kundgebung. Im anderen Fall um einen bewilligten Anlass für 15 Personen, bei dem man davon ausgehe, dass die Teilnehmer Masken trügen.
Unbewilligte Spontandemo
Nach den Eidgenössischen Abstimmungen vom 7. März hatte am Sonntagabend in Bern eine unbewilligte, spontan organisierte Demonstration stattgefunden.
Dies führte in der aktuell laufenden Frühlingssession des Kantonsparlaments prompt zu einer Anfrage, warum die Polizei diese Kundgebung habe ziehen lassen.
Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort darauf, dass die Teilnehmenden die Maskentragpflicht eingehalten hätten. Einzig gegen die Regel, wonach sich nicht mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum versammeln dürfen, habe die Gruppe verstossen. Eine Durchsetzung dieser 15-er-Regel wäre unter den gegebenen Umständen nicht verhältnismässig gewesen.
Bei Spontankundgebungen erfolgt eine Intervention jeweils gestützt auf eine Beurteilung der Einsatzleitung. Sie müsse sich nach dem Gebot der Verhältnismässigkeit richten, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort. Die Thematik der Kundgebung oder der politische Hintergrund spielten für die Kantonspolizei keine Rolle.
Das Einschreiten oder Nichteinschreiten der Polizei bei Kundgebungen sorgt in Bern regelmässig für Diskussionen in der Öffentlichkeit. Die einen werfen der Polizei «laissez-faire» vor, die anderen kritisieren den «Berner Polizeistaat».
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