Bern Stadt Bern stellt Videoüberwachung in Velostationen ein

hn, sda

2.2.2023 - 07:49

Die Stadt Bern stellt die Videoüberwachung in Velostationen ein. (Symbolbild)
Die Stadt Bern stellt die Videoüberwachung in Velostationen ein. (Symbolbild)
Keystone

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat beschlossen, die Videoüberwachung in den Velostationen vorderhand einzustellen und das nötige Bewilligungsverfahren einzuleiten.

2.2.2023 - 07:49

Das Magazin «Republik» hatte vor einigen Tagen berichtet, dass die Stadt Bern die Velostationen ohne gesetzliche Grundlage per Video überwacht. Und dies notabene im rotgrünen Bern, das sonst eher kritisch eingestellt ist gegenüber Videoüberwachungen im öffentlichen Raum.

Der Gemeinderat räumte am Donnerstag in einer Mitteilung ein, dass der Betrieb der Videokameras in den Velostationen am Bollwerk, im Milchgässli beim PostParc und bei der Schanzenbrücke nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspreche, namentlich dem städtischen Videoreglement.

Weil nun die Kameras ausgeschaltet werden, wird vorübergehend mehr Sicherheits- und Reinigungspersonal bei den Velostationen eingesetzt, wie der Gemeinderat weiter mitteilte.

Lange Abklärungen

Das aktuelle Reglement über die Videoüberwachung trat 2015 in Kraft. Es sieht vor, dass das Stadtparlament über das Anbringen und die Betriebszeiten von Überwachungskameras auf öffentlichem Grund entscheiden kann.

Die Velostationen seien grösstenteils vor dem Inkrafttreten dieses Reglements eröffnet worden, hält die Stadt nun in ihrer Mitteilung fest. Im Rahmen einer Erweiterung einer Velostation löste die Stadt 2019 bei der Datenschutz-Aufsichtsstelle Abklärungen aus, ob Videokameras im Gebiet des Bahnhofs allenfalls unter das Eisenbahnrecht fallen.

In diese Abklärungen seien sehr viele Stellen involviert und die personellen Ressourcen knapp gewesen, begründet die Stadt die lange Abklärungsdauer. Letztlich habe sich gezeigt, dass die Videoüberwachung in den Velostationen nicht unter das Eisenbahnrecht fallen, sondern unter das städtische Videoreglement.

Damit braucht es also eine Bewilligung des Stadtrats, um Videokameras in den Velostationen zu betreiben.

hn, sda