Taxigewerbe Stadt Bern testet provisorische Taxibewilligung

hn, sda

7.3.2023 - 09:56

In der Stadt Bern können Taxifahrende ihre Eignungsprüfung versuchsweise erst nach dem Berufseinstieg ablegen. (Symbolbild)
In der Stadt Bern können Taxifahrende ihre Eignungsprüfung versuchsweise erst nach dem Berufseinstieg ablegen. (Symbolbild)
Keystone

Ein Versuch in der Stadt Bern soll zeigen, ob eine provisorische Taxibewilligung ein taugliches Mittel ist, um den Personalmangel in der Branche zu beheben. Angehende Taxifahrende können so die Eignungsprüfung nach dem Berufseinstieg nachholen.

Keystone-SDA, hn, sda

Die Taxibranche habe wegen der hohen gesetzlichen Anforderungen Mühe, rasch neues Personal zu finden, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag. Besonders stark betroffen von dem Problem ist die Stadt Bern.

Der Kanton will daher dort die provisorische Taxibewilligung zwei Jahre lang prüfen. Die Regierung erlässt dazu auf Anfang April eine Versuchsverordnung.

«Mit der Versuchsverordnung unterstützen wir gezielt das Taxigewerbe in der Stadt Bern und können gleichzeitig prüfen, ob die häufig als streng wahrgenommene Berner Taxigesetzgebung punktuell liberalisiert werden kann», wird Regierungsrat Philippe Müller in der Mitteilung zitiert.

Die Stadt Bern hat ihrerseits entschieden, am Pilotprojekt teilzunehmen, wie die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie am Dienstag mitteilte.

Prüfung ein halbes Jahr nach Einstieg

Mit der provisorischen Bewilligung können angehende Taxichauffeure und -chauffeurinnen rascher in den Beruf einsteigen und die Eignungsprüfung innerhalb eines halben Jahres nachholen. Auch die Sprachkenntnisse werden erst am Ende des Provisoriums getestet. Werden die Prüfungen nicht fristgerecht abgelegt, erlischt die provisorische Bewilligung.

Die aktuelle Taxigesetzgebung verlangt von angehenden Taxifahrenden neben einem guten Leumund auch genügende Kenntnisse der Amtssprache und das erfolgreiche Absolvieren einer theoretischen und praktischen Eignungsprüfung. Dazu gehören genügende Ortskenntnisse in der Standortgemeinde und ausreichende Kenntnisse der kantonalen und kommunalen Bestimmungen zum Taxiwesen.

Unabhängig von der Versuchsverordnung definiert die kantonale Taxiverordnung weiterhin, welche Betriebsarten als Taxidienstleistung gelten. Alle Gewerbetreibenden müssen diese und das kommunale Taxireglement einhalten. Damit könne sichergestellt werden, dass Taxifahrenden einen arbeitsrechtlichen Schutz geniessen, hält die Stadt in ihrer Mitteilung fest.