Die Stadt Bern will den Kreis derjenigen Personen nicht einschränken, die Prämienverbilligungen erhalten. Das hat die Stadtregierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Kanton klar gemacht.
Dieser legt für die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung eine Gesetzesänderung vor.
Diese zielt unter anderem darauf ab, Privilegierungen von Konkubinatspaaren gegenüber von Ehepaaren zu beseitigen. Damit ist gemäss Berner Stadtregierung nichts verkehrt. Doch der Teufel steckt im Detail.
Bei der vorgesehenen Umsetzung sollen lediglich Konkubinatspaare im gleichen Haushalt mit gemeinsamem Kind als wirtschaftliche Einheit für die Bemessung der Prämienverbilligungen berücksichtigt werden.
Mit dieser neuen Regelung würden rund 5200 Kinder und junge Erwachsene sowie rund 3300 Mütter ihren Anspruch auf Prämienverbilligung verlieren.
«Bei der sehr hohen Prämienbelastung im Kanton Bern ist es deshalb aus Sicht des Gemeinderats nicht angezeigt, den Beziehendenkreis einzuschränken», schreibt die Stadtregierung. Sie befürchtet, dass die Vorlage zu einer Sparübung führt.
Stattdessen möchte der Gemeinderat die Gleichbehandlung von familiären Strukturen in vergleichbaren Verhältnissen, unabhängig ihres rechtlichen Status.
Kritisch ist der Stadtberner Gemeinderat auch bezüglich des administrativen Aufwands, der bisher schon beträchtlich sei. Neu werde er noch stärker zunehmen, namentlich bei den Gemeinden.
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