Öffentlicher Raum Stadt Bern will Wegnetz für Fussgänger verbessern

SDA

17.12.2018 - 10:41

Senioren, Kinder und Menschen mit einer Behinderung sollen in der Stadt Bern möglichst einfach und sicher zu Fuss unterwegs sein können. Mit einem ganzen Bündel an Massnahmen will die Stadt Lücken im Wegnetz schliessen und Fusswege sicherer machen.

Festgehalten ist diese Absicht im neuen Richtplan Fussverkehr, den die Stadt nun zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht hat. Zuvor konnte sich die Stadtberner Bevölkerung in einem breiten Mitwirkungsverfahren zum Richtplan äussern.

Im Richtplan Fussverkehr sind neben konkreten Massnahmen auch detaillierte Ziele formuliert, die es bei der Planung, Realisierung, dem Betrieb und Unterhalt von Wegen und Strassen aus der Optik des Fussverkehrs zu beachten gilt, wie aus einer Mitteilung des Stadtberner Gemeinderats vom Montag hervorgeht. Der Richtplan ist nach seiner Genehmigung durch den Kanton nur für die Behörden verbindlich.

Über hundert kleinere und grössere Massnahmen hat die Stadt im Richtplan stipuliert. Davon gelten 45 Massnahmen als prioritär. Weiter hat die Stadt acht besonders wichtige Schlüsselmassnahmen benannt.

Dazu gehören beispielsweise eine fussgängerfreundliche Innenstadt, Aarezugänge im Länggassquartier, die Neugestaltung des Helvetiaplatzes, eine Fuss- und Veloverbindung vom Europaplatz über Weyermannshaus Ost bis zur Murtenstrasse und die bereits viel diskutierte Fuss- und Velobrücke von der Länggasse ins Breitenrainquartier.

Mit den acht Schlüsselmassnahmen plus 45 Massnahmen erster Priorität sollen Wegnetzlücken geschlossen werden, die Qualität des Wegnetzes gesteigert und die Sicherheit auf den Fusswegen deutlich erhöht werden. Namentlich ältere Menschen, Kinder und Menschen mit einer Behinderung sollen sich in Bern sicher und einfach fortbewegen können.

Ein besonderes Augenmerk richtet die Stadt auf das Nebeneinander von Fussgängern und Velofahrenden. Im Richtplan ist als Ziel festgehalten, dass Fuss- und Veloverkehr grundsätzlich baulich zu trennen sind.

In Begegnungs- und Mischverkehrszonen, in denen das Nebeneinander von Fuss- und Veloverkehr erwünscht ist, hat der Fussverkehr Vortritt. In den nächsten Jahren werden zudem die Wanderwege schwerpunktmässig überprüft.

Nach der nun folgenden Vorprüfung durch den Kanton wird der neue Richtplan Fussverkehr dem Gemeinderat im Verlauf des kommenden Jahres zum Beschluss unterbreitet und durch den Kanton genehmigt werden können.

Zurück zur Startseite

SDA