Die Berner Stadtregierung hat die Volksinitiative für den Erhalt des Tramdepots am Burgernziel für ungültig erklärt. Die Forderung der Initianten sei nicht mit Bundesrecht zu vereinbaren.
Mit der Initiative verlangte ein Komitee die Aufhebung des Volksentscheids vom 15. November 2015. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern hatten damals die Abgabe des Areals des ehemaligen Tramdepots Burgernziel im Baurecht mit rund 78 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.
Anstelle des geplanten Neubauprojekts fordert die Initiative den Erhalt der Gebäude und deren Bewirtschaftung nach den Kriterien des günstigen Wohnraums (GüWR). Die Mietenden sollen bei der Planung weiterer Nutzungen einbezogen werden. Die Initiative wurde im September 2019 mit 5094 gültigen Unterschriften eingereicht.
In seinen Erwägungen kommt der Gemeinderat nun zum Schluss, dass die Forderungen der Initiative rechtswidrig sind. Mit der Vergabe des Baurechts sind die auf dem Areal stehenden Gebäude bereits im Januar 2017 in den Besitz der Baurechtsnehmenden übergegangen, heisst es in der Mitteilung.
Formelle Enteignung
Die Umsetzung der Initiative würde somit eine formelle Enteignung notwendig machen. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu seien allerdings nicht gegeben. Insbesondere liegen keine Enteignungsgründe im Sinne des kantonalen Gesetzes vor.
Die Baubewilligung liegt seit November 2019 vor und die Bauvorbereitungen sind eingeleitet. Damit wäre auch die praktische Umsetzung der Initiative «zweifelhaft», hält der Gemeinderat fest.
Geplant ist auf dem Areal eine Wohn- und Geschäftsüberbauung mit 101 Wohnungen und diversen öffentlichen Nutzungen.
Zurück zur StartseiteSDA