Coronavirus Starker Anstieg der Infektionen auch im Kanton Bern

SDA

6.3.2020 - 17:32

Auch im Kanton Bern steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus stark an. Von den 210 landesweit bestätigten Viruserkrankungen betreffen 17 Fälle den Kanton Bern, wie Kantonsärztin Linda Nartey am Freitag vor den Medien bekannt gab.

Nartey geht davon aus, dass künftig nicht mehr alle Ansteckungsfälle entdeckt werden. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) stellte sich hinter die Strategie des Bundes, wonach besonders gefährdete Menschen geschützt werfen sollten.

Darum versuche man, die Kräfte zu fokussieren – immer mehr weg vom sogenannten Kontaktmanagement hin zur Konzentration auf die schwerwiegenden Fällen. «Für solche Fälle müssen wir in den Spitälern genügend Kapazitäten bereithalten.»

Schnegg hatte sich am Donnerstag mit den Leitungen der Berner Spitäler und der Verbände des Gesundheitswesens getroffen und zeigte sich beeindruckt davon, «mit welcher Akribie man sich bei uns auf dass Corona-Virus vorbereitet.»

Der Gesundheitsdirektor forderte insbesondere ältere Personen auf, Veranstaltungen und den Kontakt mit vielen Personen zu meiden.

64 Gesuche um Kurzarbeit

Schnegg zeigte Verständnis für die Forderungen der Wirtschaft nach staatlichen Massnahmen gegen die Einnahmenausfälle wegen des Corona-Virus. Es sei aber noch zu früh, über Massnahmen zu reden, sagte Schnegg und verwies auf den Bund, der einen möglichen Ausgleich von Härtefällen prüfe.

Bis zum Donnerstagabend wurden im Kanton Bern 64 Gesuche um Kurzarbeit gestellt, die 1242 Mitarbeitende betreffen. Laut Schnegg stammen die Gesuche aus der Tourismus- und Hotelbranche sowie von Messeveranstaltern. 10 Gesuche seien bereits bewilligt worden.

Tausende Anrufe auf Veranstalter-Hotline

Bei der Hotline für Veranstalter gingen in den letzten Tagen mehrere Tausend Anrufe ein. Bis zu zehn Kantonsmitarbeitende seien gleichzeitig für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Am Donnerstagabend hatte der Kanton Bern die Empfehlungen für Veranstalter angepasst.

So sind Veranstaltungen unter 150 Personen ohne Einschränkungen möglich, sofern die BAG-Empfehlungen berücksichtigt werden. Ab 150 bis zur maximal möglichen Teilnehmerzahl von 1000 Personen sind die Veranstalter verpflichtet, drei Kriterien zu überprüfen.

So soll über 65-Jährigen oder Chronischkranken von einer Teilnahme abgeraten werden. Zudem muss der Veranstalter ausreichend über Schutzmassnahmen informieren können sowie Personen, die sich krank fühlen, auffordern, der Veranstaltung fernzubleiben. Aufgehoben wurde hingegen die Vorgabe, eine Liste der Teilnehmenden zu führen.

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