Tempo 30 Statthalterin weist Beschwerde gegen Budget von Niederhünigen ab

hn, sda

13.3.2024 - 14:21

Die kleine Gemeinde Niederhünigen, südöstlich von Konolfingen, hat ihre Ausgaben für die Einführung einer Tempo-30-Zone nicht falsch ausgewiesen. Zu diesem Schluss kommt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.
Die kleine Gemeinde Niederhünigen, südöstlich von Konolfingen, hat ihre Ausgaben für die Einführung einer Tempo-30-Zone nicht falsch ausgewiesen. Zu diesem Schluss kommt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.
Keystone

Die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland, Ladina Kirchen, hat am Mittwoch eine Beschwerde gegen das Budget 2024 der Gemeinde Niederhünigen abgewiesen. Ein Bürger hatte Beschwerde eingelegt, weil die Gemeinde seiner Ansicht nach Ausgaben zu Unrecht auf mehrere Posten verteilt hatte.

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Konkret ging es um die Kosten für die Markierung einer Tempo-30-Zone. Der Gemeinderat habe den Budgetposten für die Strassenmarkierung in der Höhe von 10'500 Franken nicht mit weiteren, zur Einführung von Tempo 30 nötigen, Massnahmen als Gesamtsumme dem Volk vorgelegt. Der Gemeinderat habe ursprünglich mit Kosten von mehr als 50'000 Franken gerechnet und damit seine Ausgabekompetenz überschritten.

Die Gemeinde habe nachvollziehbar dargelegt, dass die Kosten nicht so hoch ausfallen werden wie geplant, kam die Statthalterin demgegenüber zum Schluss. Wegen geänderten Bundesrechts entfalle etwa die Einholung eines teuren Verkehrsgutachtens. Auch würden weitergehende bauliche Massnahmen nicht mit Bestimmtheit anfallen.

Rechne man die verbleibenden Kosten zusammen, liege der Betrag in der Finanzkompetenz des Gemeinderates. Der Entscheid kann noch an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.