ErlasseSteuern, Spesen, Quaggamuscheln: Neuerungen 2025 im Kanton Bern
zc, sda
26.12.2024 - 10:01
Der Kanton Bern ändert aufs neue Jahr mehrere Gesetze und Verordnungen. (Symbolbild)
Keystone
Per 1. Januar ändern im Kanton Bern 19 Gesetze und Verordnungen. Viele Neuerungen sind technischer Natur oder betreffen nur wenige Menschen. Doch es gibt Ausnahmen.
Keystone-SDA, zc, sda
26.12.2024, 10:01
SDA
Die für viele Bürgerinnen und Bürger wohl wichtigste Änderung hat der Grosse Rat im Dezember bei der Budget-Beratung beschlossen. Die Steueranlage für natürliche Personen wird 2025 um einen halben Steuerzehntel gesenkt. Neu liegt sie bei 2,975.
Eine weitere Neuerung betrifft nur die sieben Mitglieder der Kantonsregierung, hat aber einen viel diskutierten Hintergrund. Anfang 2024 waren Regierungsräte wegen ihres Umgangs mit Kleinstspesen in die Kritik geraten. Medien schrieben vom «Bananengate», weil auf Spesenrechnungen selbst einzelne Bananen aufgetaucht waren.
Nun tritt die geänderte Verordnung über den Auslagenersatz in Kraft. Regierungsmitglieder können Kleinauslagen erst ab 50 Franken geltend machen. Kleinere Beiträge zum Beispiel für Trinkgelder sind grundsätzlich durch die Spesenpauschale abgedeckt.
Eine lenkende Funktion erhofft sich der Kanton von der Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes. Zwar bleiben Fusionen grundsätzlich freiwillig. Gezielter unterstützen möchte man aber insbesondere Kleinstgemeinden, die den Anschluss an eine Gemeinde mit regionaler Ausstrahlung erwägen.
Vorboten des Kantonswechsels
Die bernjurassische Zentrumsgemeinde Moutier steht vor ihrem letzten Jahr im Kanton Bern. Der Wechsel zum Jura soll Anfang 2026 erfolgen, doch schon am Neujahrstag 2025 treten drei Vollzugsvereinbarungen der Kantone Bern und Jura in Kraft.
Sie ermöglichen unter anderem den Austausch bestimmter Steuerdaten zwischen den beiden Kantonen. Zudem ebnen sie den Weg für die Reorganisation der katholischen und der reformierten Kirchgemeinde Moutier.
Ganz neu ist eine Verordnung im Kampf gegen die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel. Der Erlass regelt die Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierten Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse. Die Reinigung wird übrigens auch Schiffen ohne Nummern dringend empfohlen, wenn sie das Gewässer wechseln.
Landesweites Verhüllungsverbot
Ein weiteres Gesetz tritt am 1. Januar schweizweit in Kraft, wird im Kanton Bern aber insbesondere in den Tourismus-Hotspots im Oberland auf Interesse stossen: Das Verhüllungsverbot, mit dem die vom Volk angenommene Burka-Initiative umgesetzt wird.
Wer das Verbot missachtet, riskiert eine Busse. Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz gegen Kälte und zum Gesundheitsschutz.
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