Der Kantonsrat Solothurn hat am Mittwoch Änderungen am Gesetz über die politischen Rechte vorgenommen und einzelne Bestimmungen für zweite Wahlgänge auf kommunaler Ebene neu formuliert. Damit sollen «Sündenfälle» korrigiert werden, welche das aktuelle Gesetz bei den Gemeinderatswahlen 2017 zugelassen hatte.
Bei der Debatte herrschte im Rat Einigkeit. Sämtliche Fraktionen unterstrichen die Notwendigkeit der Korrektur. Die Gesetzesänderungen wurden mit 92 zu 0 Stimmen genehmigt. Das 2/3-Quorum wurde damit erreicht. Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum.
Mit den Änderungen wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass bei einer kommunalen Majorzwahl eine Person im ersten Wahlgang das absolute Mehr verpasst und anschliessend mangels Einflussmöglichkeit im zweiten Wahlgang in stiller Wahl als gewählt erklärt werden muss.
Neu wird es zudem möglich sein, dass sich zum zweiten Wahlgang neue Kandidaten und Kandidatinnen anmelden können. Zudem erhalten die Gemeinden mit den Gesetzesänderungen den Bedürfnissen aus der Praxis entsprechend mehr Handlungsspielraum im Bereich Wahlen von Ersatzmitgliedern.
Die Gemeinderatswahlen im Kanton Solothurn waren 2017 von verschiedenen Besonderheiten geprägt. In Niedergösgen beispielsweise wurde ein CVP-Vertreter in stiller Wahl zum Gemeindepräsidenten gewählt, obwohl mehr als die Hälfte der 746 Wahlberechtigten, die beim ersten Wahlgang teilnahmen, leer eingelegt hatten.
FDP- und SP-Vertreter forderten deshalb in Vorstössen eine Änderung des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte. Beide Vorstösse wurden vom Kantonsrat vor genau einem Jahr als erheblich erklärt und der Regierungsrat wurde beauftragt, entsprechende Gesetzesänderungen auszuarbeiten.
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