Justiz Systemwechsel im Berner Notariat soll evaluiert werden

SDA

21.1.2020 - 11:22

Der Systemwechsel bei den Berner Notariatsgebühren soll acht Jahre nach Inkrafttreten einer Prüfung unterzogen werden. Das schlägt die Justizkommission des Grossen Rates vor, wie sie am Dienstag mitteilte.

Das letzte Wort hat das Kantonsparlament bei der zweiten Lesung des teilrevidierten Notariatsgesetzes. In der Wintersession 2019 hatte der Grosse Rat beschlossen, dass künftig ein Teil der Gebühren nach Zeitaufwand bemessen werden soll.

Vor der zweite Lesung schaute sich die Justizkommission die Vorlage nochmals an. Die Mehrheit kommt zum Schluss, dass eine Evaluation nach acht Jahren sinnvoll sei. Dann lasse sich beurteilen, wie sich die Neuerung auf die Organisation und die Einkommenssituation der Notariate ausgewirkt habe.

Eine Minderheit lehnt die Evaluation ab. Aufwand und Ertrag stünden in einem ungünstigen Verhältnis.

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