Coronavirus – Solothurn Testpflicht für Angestellte von Solothurner Heimen fällt weg

sr, sda

10.5.2022 - 10:09

PCR-Coronatest im April 2021 in Mont-sur-Lausanne VD. (Archivbild)
PCR-Coronatest im April 2021 in Mont-sur-Lausanne VD. (Archivbild)
Keystone

Wer im Kanton Solothurn in einem Heim oder für die Spitex arbeitet, wird ab dem 15. Mai nicht mehr regelmässig einen Coronatest machen müssen. Der Kanton Solothurn hebt die Testpflicht an diesem Tag auf.

Keystone-SDA, sr, sda

Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, stuft der kantonsärztliche Dienst das Ansteckungsrisiko von vulnerablen Personen in Gesundheitseinrichtungen inzwischen als gering ein. Deshalb hat das Departement des Innern beschlossen, die Testpflicht aufzuheben.

Dieser Testpflicht unterstehen noch bis zum 15. Mai Angestellte von Alters- und Pflegeheimen, von Heimen für Menschen mit einer Beeinträchtigung und das Personal von Spitex-Organisationen. Diese Institutionen können jedoch auf freiwilliger Basis weiterhin Tests durchführen.

Der kantonsärztliche Dienst sieht seine Kernaufgabe in den Alters- und Pflegeheimen sowie in den sozialmedizinischen Institutionen künftig in der Überwachung von Infektionsausbrüchen. Er will vor allem wissen, wie viele Personen schwer erkranken. So erhält der Dienst Hinweise zur Viruszirkulation und zur Immunität der vulnerablen Personen.

Seit rund zwei Wochen werden im Kanton Solothurn pro Tag weniger als hundert Corona-Ansteckungen registriert.