Öffentlicher Raum Thun verschärft Regeln für Strassenkunst

SDA

9.7.2018 - 12:31

In der Stadt Thun gelten ab dem 1. Oktober neue Regeln für Kunst- oder Musikproduktionen auf den Strassen. Wer ab diesem Tag ohne Bewilligung in der Innenstadt musizieren oder eine andere Form von Kunst darbieten will, muss mehrere Bedingungen erfüllen.

So darf die Kleinproduktion von höchstens zwei Personen dargeboten werden, wie der Thuner Gemeinderat am Montag mitteilte, nicht mehr von bis zu acht wie heute. Die Künstler dürfen auf die Möglichkeit zum Geldspenden lediglich durchs Hinstellen eines Huts oder eines Instrumentenkastens aufmerksam machen.

Zudem müssen sie auf einen Verstärker verzichten und der Verkauf von Tonträgern oder Artikeln anderer Art ist verboten. Wenn die Künstler ihren Standort wechseln, muss der neue Platz mindestens 200 Meter vom alten entfernt sein. Bisher waren es 100 Meter.

Für Darbietungen in der Innenstadt müssen Strassenkünstler beim Polizeiinspektorat neu kostenlose Tageskarten beziehen. Pro Tag werden aber nur drei Karten ausgestellt. Erfüllt eine Darbietung die erwähnten Voraussetzungen nicht oder sind keine Tageskarten mehr verfügbar, müssen Interessenten beim Polizeiinspektorat eine Bewilligung beantragen.

Reaktion auf Vorstösse

Mit den neuen Regeln reagiert der Thuner Gemeinderat auf Klagen, die seinen Angaben zufolge regelmässig beim städtischen Polizeiinspektorat eingehen. Strassenmusik störe die Leute vor allem dann, wenn sich mehrere Musikgruppen gleichzeitig in der Innenstadt aufhielten, schreibt die Stadtregierung.

2012 reichte die SVP-Fraktion im Thuner Stadtparlament ein Postulat zur Regelung der Spielzeit von Strassenmusikanten ein und 2014 folgte eine Petition der Innenstadtgenossenschaft Thun (IGT). Auf diese Vorstösse reagiert der Thuner Gemeinderat nun mit seiner "Verordnung über kulturelle Kleinproduktionen".

Wenn Strassenkünstler Ruhezeiten oder Auflagen verletzen, können die Angestellten des Polizeiinspektorats eine Kleinproduktion abbrechen und die Tageskarte einziehen. Dasselbe gilt, "wenn eine Kleinproduktion die minimalen Qualitätsanforderungen offensichtlich nicht erfüllt", so der Thuner Gemeinderat.

Nur mit Bewilligung in Biel

Auch in der Stadt Bern können Gruppen bis zwei Personen ohne Bewilligung auftreten, wenn sie keine Trommeln oder laute Instrumente benutzen und die Musik nicht elektronisch verstärken. Das geht aus Informationen hervor, welche die Stadt Bern auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.

Für einen bewilligungsfreien Auftritt gibt es weitere Anforderungen, etwa dass die Strassenkünstler alle 30 Minuten ihren Standort wechseln müssen.

In Biel hingegen ist jeder Auftritt von Strassenkünstlern bewilligungspflichtig. Die Kleinkünstler müssen ihre Bewilligung so vor sich platzieren, "dass der Tagesstempel gut sichtbar ist", wie aus den ebenfalls im Internet zu findenden Bieler Vorschriften hervorgeht.

Auch in Biel dürfen sich die Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler nicht länger als 30 Minuten im selben Bereich aufhalten. Nur 15 Minuten lang dürfen sie spielen, wenn sie ein Instrument "mit besonders durchdringendem Klang" verwenden. Gemeint ist etwa ein Dudelsack oder ein Schlagzeug.

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