Abstimmungen Über diese Vorlagen stimmt die Berner Bevölkerung im Jahr 2023 ab

razw, sda

30.12.2022 - 09:30

Am 12. März muss das Berner Stimmvolk an der Urne über vier Vorlagen befinden. (Symbolbild)
Am 12. März muss das Berner Stimmvolk an der Urne über vier Vorlagen befinden. (Symbolbild)
Keystone

Im März entscheidet das Stimmvolk im Kanton Bern über vier Vorlagen, wobei vor allem zwei Verkehrsumfahrungen umstritten sind. Biel nimmt am 7. Mai den zweiten Anlauf für das Budget 2023. Im Herbst soll die Vorlage zur Fusion zwischen Bern und Ostermundigen vors Volk kommen.

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Die bernische Stimmbevölkerung stimmt am 12. März über die Verkehrsumfahrung von Aarwangen ab. Mit der neuen Strasse soll die Gemeinde im Oberaargau vom Verkehr entlastet werden. Über 17'000 Fahrzeuge durchqueren an Werktagen das Dorf, steht in den Abstimmungsinformationen des Grossen Rats. Das Berner Stimmvolk entscheidet über einen Baukredit von knapp 100 Millionen Franken.

Die Verkehrssanierung der Achse Burgdorf-Oberburg-Hasle kommt auch Mitte März vors Volk. Dabei soll ein etwa ein Kilometer langer Tunnel östlich von Oberburg entstehen und eine neue Strasse die Ortschaft Hasle bei Burgdorf vom Auto- und Lastwagenverkehr entlasten. Der Baukredit, welcher dem Volk vorgelegt wird, beläuft sich auf über 310 Millionen Franken.

Gegen beide Strassenprojekte ergriff eine Allianz aus Parteien und Umweltorganisationen erfolgreich das Referendum. Deshalb kommt es zur Abstimmung. Die Allianz kritisiert, dass beide Vorlagen im Widerspruch zum Klimaschutzartikel in der bernischen Verfassung stehen würden.

Zwei weitere kantonale Vorlagen

Das kantonale Stimmvolk entscheidet noch über zwei weitere Vorlagen. Bei der ersten handelt es sich um die sogenannte kleine Justizreform. Dabei geht es darum, die 2011 in Kraft getretene grosse Justizreform auf Verfassungsstufe abzubilden, also die Verfassung nachzuführen.

So soll etwa das gemeinsame Verwaltungsorgan von Obergericht, Verwaltungsgericht und Generalstaatsanwaltschaft neu explizit in der Kantonsverfassung erwähnt werden. Dies unter dem neuen Namen «Justizverwaltungsleitung». Bislang hiess sie Justizleitung.

Bei der zweiten Verfassungsänderung geht es darum, dass dem Personal der kantonalen Verwaltung künftig in begründeten Fällen der Einsitz im Grossen Rat erlaubt werden soll. Beispielsweise Sachbearbeiterinnen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich sollen künftig Grossratsmitglieder sein können.

Kantonale Elternzeit-Initiative

Die Elternzeit-Initiative der SP verlangt zusätzlich zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub eine kantonale Elternzeit von 24 Wochen. Davon seien je sechs Wochen für jeden Elternteil reserviert und die restlichen zwölf könnten die Eltern frei unter sich aufteilen. Sowohl der Grosse Rat wie auch die Regierung lehnen die Initiative ab. Sie kommt im Lauf des Jahres vors Volk.

Viererfeld und Fusion

In der Stadt Bern stimmt die Bevölkerung am 12. März über die Entwicklung des neuen Wohnquartiers Viererfeld/Mittelfeld ab. Dort sollen über 1000 Wohnungen entstehen. In der Abstimmung geht es in einem ersten Schritt um Ausgaben von 124,6 Millionen Franken für Strassen, einen öffentlichen Park und andere Infrastrukturanlagen in dieser Zone.

Voraussichtlich am 22. Oktober entscheiden die Stimmbevölkerungen von Ostermundigen und Bern über eine Fusion der zwei politischen Gemeinden. Die Fusionsverhandlungen sind abgeschlossen und wurden in die Vernehmlassung gegeben. Deren Resultate werden im Frühling bekannt gegeben.

Neuer Anlauf für Bieler Budget

Die Stadt Biel startet ohne Budget ins neue Jahr. Nach der klaren Ablehnung der zwei Varianten durch das Volk im November ist eine neue Abstimmung am 7. Mai geplant. Bis dahin muss der Gemeinderat ein neues Budget erarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. Das letzte Wort hat anschliessend das Bieler Stimmvolk.

Für das neue Budget ist der Stadtpräsident zuständig, denn die Finanzdirektorin hat anfangs Dezember ihren Rücktritt auf Ende Jahr bekannt gegeben. Einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin ist noch nicht bekannt. Die Partei der abtretenden Finanzdirektorin sollte Anfang Januar eine Ersatzperson nominieren.