BernUnregelmässigkeiten bei Realisierung des Kleinkraftwerks Howald
hn, sda
28.2.2024 - 09:57
Beim Bau des Kleinkraftwerks Howald hat sich die Gemeinde Reichenbach im Kandertal mehrere Fehler zuschulden kommen lassen. Zu diesem Schluss kommt die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Frutigen-Niedersimmental, Ariane Nottaris.
hn, sda
28.02.2024, 09:57
28.02.2024, 11:10
SDA
Sie hat der Gemeinde nun Weisungen erteilt und sie angehalten, ein baupolizeiliches Verfahren durchzuführen. Auf mögliche Verfehlungen hingewiesen hatte ein Bürger der Gemeinde Reichenbach. Ende 2023 reichte er eine aufsichtsrechtliche Anzeige ein.
Nottaris ging den Vorwürfen nach und stiess tatsächlich auf diverse Unregelmässigkeiten. Im Juni 2019 sprach die Gemeindeversammlung einen Kredit von 1,05 Millionen Franken. Mit dem Geld sollte die noch zu gründende Kleinwasserkraftwerk Howald AG das von der Brunnengenossenschaft Wengi gebaute Kleinkraftwerk kaufen und betreiben. Die Gemeinde sollte eine Mehrheitsbeteiligung von 62 Prozent am Kleinkraftwerk halten.
Geld direkt an Bauherrin bezahlt
Die etwas mehr als eine Million Franken flossen dann aber nicht, wie von der Gemeindeversammlung abgesegnet, an die noch zu gründende Kleinkraftwerks-Aktiengenossenschaft, sondern gleich direkt an die Bauherrin, die Brunnengenossenschaft Wengi.
Das mag nach einer reinen Formalie klingen, ist es aber nicht unbedingt. Denn: möglicherweise hätten die Stimmberechtigten das Risiko des Geschäfts anders eingeschätzt, wenn sie gewusst hätten, dass nicht die Aktiengesellschaft das Geld erhält, sondern die kleine Brunnengenossenschaft.
Sowohl der Zeitpunkt wie auch der Zweck und der Adressat der Darlehenssumme entsprachen nicht dem Beschluss der Gemeindeversammlung, kommt das Regierungsstatthalteramt deshalb zum Schluss.
«Am Ende ist aber alles Geld dort angekommen, wo es auch hingehört», sagte Regierungsstatthalterin Ariane Nottaris am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Keine Baubewilligung
Weil das Geld für den Bau nicht reichte, beschloss der Gemeinderat von Reichenbach zudem verspätet einen Nachkredit in der Höhe von 25'000 Franken. Dies, nachdem die Gemeinde die Verpflichtung bereits eingegangen war.
Bei einem so teuren Vorhaben, wie dem Kleinwasserkraftwerk, hätten sich die Beteiligten an das öffentliche Beschaffungsrecht halten müssen, führte Nottaris einen weiteren Punkt auf. Doch genau das taten sie nicht.
Zu guter Letzt zog die Bauherrschaft auch noch eine Wasserleitung ins sogenannte «Dörfli», ohne dass dafür eine Baubewilligung vorlag. Trotz Hinweisen eines Bürgers habe die Gemeinde es unterlassen, ein Baupolizeiliches Verfahren einzuleiten, hielt Nottaris weiter fest.
Recht ist komplex, bietet aber auch Schutz
Ob die Verfehlungen der Gemeinde wider besseres Wissen erfolgten, habe sie im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Untersuchung nicht feststellen können, teilte Nottaris mit.
Rechtliche Verfahrensabläufe sind oft komplex und stellen mitunter gerade kleine Körperschaften vor Herausforderungen. Doch: «das Rechtsgefüge ist letztlich auch ein Schutz», betonte Nottaris. Die rechtlichen Verfahrensabläufe gelte es zwingend einzuhalten, darüber habe sie als Statthalterin zu wachen.
Damit solche Fehler in Reichenbach künftig unterbleiben, erliess sie Weisungen an die Gemeinde. Ausserdem wies sie die Gemeinde an, betreffend der Wasserleitung ein Baupolizeiverfahren durchzuführen.
Gegen die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes kann die Gemeinde innert 30 Tagen noch Beschwerde einreichen. Das heisst, die Verfügung erlangt erst Rechtskraft, wenn eine Beschwerde ausbleibt oder ein rechtsgültiges Urteil einer oberen Instanz vorliegt.
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