Justiz Verteidigung sieht kein Mordkomplott

SDA

7.8.2019 - 16:25

Die Verteidigung hat am Mittwoch einen Freispruch für einen Mann verlangt, der laut Anklage versucht haben soll, einen Kumpanen zu einem Raubmord anzustiften. Von Mordkomplott könne keine Rede sein, zeigte sich der Anwalt des Angeklagten überzeugt.

Er forderte denn auch einen Freispruch im Hauptanklagepunkt für seinen Mandanten. Für diverse weitere Delikte, etwa einen Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz, soll der Angeklagte zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu einem noch zu bestimmenden Betrag verurteilt werden.

Die Anklage basiere auf den Aussagen eines mehr als windigen Zeugen, der notabene am Mittwoch trotz Vorladung nicht vor dem Gericht erschien. Die Aussagen des vielfach vorbestraften Drogenkonsumenten anlässlich der Einvernahmen seien widersprüchlich und wenig glaubhaft, befand der Verteidiger.

Die Verteidigung geht davon aus, dass sich zwei langjährige Freunde, die im Hanfgeschäft tätig waren, wegen Geld verkrachten. Der eine befand sich gerade in der Trennung von seiner Ehefrau. Der andere habe mit der Noch-Ehefrau seinen ehemaligen Kumpel ausnehmen wollen.

Mit einem fingierten Raubüberfall hätten die beiden an Geld und Wertsachen im Tresor des Noch-Ehemannes kommen wollen. Dieser habe davon Wind bekommen und nun seinerseits die Chance gesehen, seinem ehemaligen Freund eins auszuwischen.

Er habe die Sache zum Mordkomplott aufgebauscht und einen vielfach vorbestraften Drogenabhängigen mit Geld zu fingierten Aussagen bewegt, vermutete der Verteidiger.

Alle Beteiligten in dem Fall sind gemäss Verteidiger «undurchsichtige Personen» mit einer gewissen Vorgeschichte. Das mache die Suche nach der Wahrheit nicht einfacher. Doch so wie die Anklage den Sachverhalt schildere, könne es auf keinen Fall gewesen sein, betonte der Verteidiger.

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