Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für die obersten Kader der bernischen Kantonsverwaltung rückt näher. Der Grosse Rat steht klar hinter der Neuerung. Die Spielregeln wird er nächstes Jahr festlegen.
Das Kantonsparlament verabschiedete das revidierte Personalgesetz am Mittwoch in erster Lesung mit 101 Ja- gegen 31 Nein-Stimmen. Widerstand kam aus dem rot-grünen Lager.
Die Ratslinke befürchtet, dass die Vertrauensarbeitszeit zulasten der Mitarbeitenden geht. Die Belastung könne schlechter gesteuert werden, der Gesundheitsschutz sei nicht mehr voll gewährleistet. Zudem sei Vertrauensarbeitszeit kaum familienverträglich, weil Teilzeitmodelle nicht möglich seien.
Anderer Meinung war die Ratsmehrheit mit Mitte-Parteien und Bürgerlichen. In der Bundesverwaltung und in der Wirtschaft habe man gute Erfahrungen gemacht. Eine gesunde Balance zwischen Beruf und Privatleben sei auch mit der Vertrauensarbeitszeit möglich.
Wer alles Vertrauensarbeitszeit leisten soll, wird in der zweiten Lesung im März 2019 geklärt. Der Regierungsrat möchte die Vertrauensarbeitszeit nur für die Generalsekretäre und ihre Stellvertreter, die Amtsvorsteher und einige zusätzliche Stellen einführen. Betroffen wären knapp 100 Kader.
Die Mehrheit der Finanzkommission fordert, dass die Regelung für alle hoch gestellten Funktionen mit grosser Autonomie in der Arbeitsgestaltung gilt. Nach dem Willen der Kommissionsmehrheit soll die Vertrauensarbeitszeit auf etwa 370 Kader ausgeweitet werden.
Kompensation umstritten
Auch die Höhe der Kompensation wird noch zu klären sein. Dazu gibt es eine Reihe unterschiedlicher Anträge.
Der Regierungsrat will den Betroffenen eine Zulage von sechs Prozent des Gehalts ausrichten oder den Bezug von maximal zehn zusätzlichen Freitagen ermöglichen. Ausserdem will er den maximalen Ferienanspruch von 33 Tagen gewähren und zusätzlich drei Prozent Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse zahlen.
Letzteres geht der Mehrheit der Finanzkommission zu weit. Auf die zusätzlichen Sparbeiträge bei der Pensionskasse will sie verzichten.
Einzelne Grossräte stehen auch einer Gehaltszulage skeptisch gegenüber. Schliesslich gebe es Kader, die heute ohne Überzeit über die Runden kämen. Für sie wäre eine Gehaltszulage wegen der Vertrauensarbeitszeit eine verkappte Lohnerhöhung, machten sie geltend.
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