Justiz Verwahrungen: in der Schweiz recht selten

sr, sda

11.2.2021 - 13:58

Verwahrungen werden in der Schweiz nicht oft ausgesprochen: Nach Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) wurde im Jahr 2019 nur gerade eine Person in der Schweiz neu verwahrt. In den Jahren zuvor waren es einige wenige.

Im November 2019 gab das BFS bekannt, es gebe insgesamt 148 Verwahrte in der Schweiz. Drei Viertel der Verwahrten waren 45-jährig oder älter. 44 Prozent der Verwahrten befanden sich wegen eines schweren Gewaltverbrechens hinter Gittern, ein Drittel wegen eines Sexualdelikts. 2018 wurden zwei Verwahrte bedingt entlassen.

Verfahren kostet Kneubühl nichts

Nichts kosten wird das am Donnerstag beendete zweitinstanzliche Verfahren vor der Beschwerdekammer des Berner Obergerichts Peter Hans Kneubühl. Dies, obwohl er den Prozess verlor und das Gericht seine Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil abwies.

Das Gericht entschied, aufgrund von Kneubühls schwerer wahnhafter Störung habe der Kanton Bern die Gerichtskosten von 3000 Franken zu tragen. Die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern hatten dies so beantragt.

BVD-Vertreter Markus D'Angelo sagte am Mittwoch am Obergericht, Kneubühl treffe wegen seiner Störung keine Schuld daran, dass ihm gerichtlich eine Massnahme auferlegt werden solle, eben die Verwahrung. Kneubühls Krankheit mache die Massnahme nötig. Deshalb habe der Kanton Bern für die Gerichtskosten aufzukommen.

Zurück zur Startseite