Justiz Verwaltungsgericht pfeift Bauabfallverwerter zurück

SDA

15.7.2019 - 16:34

Das bernische Verwaltungsgericht hat ein Unternehmen zurückgepfiffen, das mehr Bauschutt recyklierte als im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs stipuliert worden war (Symbolbild).
Das bernische Verwaltungsgericht hat ein Unternehmen zurückgepfiffen, das mehr Bauschutt recyklierte als im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs stipuliert worden war (Symbolbild).
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Ein Unternehmen in der Region Biel, das unter anderem Bauschutt zu Kiesersatz verarbeitet, darf nicht mehr als 40'000 Tonnen Abfall pro Jahr verarbeiten. Das bernische Verwaltungsgericht bestätigt damit ein Urteil der Vorinstanz.

Die Firma ist seit 20 Jahren im Besitz einer Baubewilligung für einen Lagerplatz für Sekundärbaustoffe und deren Aufbereitung mit einer mobilen Brech- und Siebanlage.

Für solche Anlagen braucht es seit 2003 auch eine Betriebsbewilligung, die jeweils für eine befristete Zeit ausgestellt wird und dann erneuert werden muss.

Im Jahr 2016 musste das Unternehmen die Bewilligung erneuern und stellte ein entsprechendes Gesuch. Dagegen gingen zahlreiche Einsprachen ein.

Das bernische Amt für Wasser und Abfall erneuerte die Bewilligung bis 2021, hielt aber fest, dass der Betrieb auf 40'000 Tonnen Bauabfälle sowie 20 Brechtage pro Jahr begrenzt sei. Die von der Firma beantragten 55'000 Tonnen und 40 Brechtage betrachtete das Amt als Erhöhung, die es ablehnte. Dagegen erhob das Unternehmen Beschwerde.

Keine Mengenangaben

Die Unternehmensführung stellte sich auf den Standpunkt, dass in der Baubewilligung von 1998 keine Obergrenze für die zulässige Abfallmenge festgelegt worden sei. Auch die Betriebsbewilligungen der Jahre 2006 und 2011 enthielten keine Mengenbegrenzung. Die Firma verarbeite seit 2013 eine über der umstrittenen Grenze liegende Menge Bauschutt, was auch dem zuständigen Amt bekannt gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht räumte ein, dass die seinerzeitige Baubewilligung keine jährliche Mengenangabe macht oder die Zahl der Brechtage ausdrücklich begrenzt.

Hingegen enthalte das vom Unternehmen damals in Auftrag gegebene Lärmgutachten die Menge von 40'000 Tonnen und 20 Brechtagen. Dieses Gutachten sei Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens gewesen. Die Baubewilligung basiere auf den dort genannten Angaben, kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss.

Auch von einer Besitzstandsgarantie wollte das Verwaltungsgericht nichts wissen. Vielmehr habe das Unternehmen «vom Untätigsein» des Amts profitiert, soweit das Unternehmen eine grössere Abfallmenge als erlaubt verarbeitet habe.

Die Vorinstanz hat deshalb laut Verwaltungsgerichtsurteil zurecht die Betriebsbewilligung lediglich für 40'000 Tonnen und 20 Brechtage erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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