StrassenverkehrVerwaltungsgericht stützt Verkehrsmassnahmen beim Bieler Bahnhof
hn, sda
1.11.2024 - 10:55
Kehrtwende im Streit um die geplanten Verkehrsmassnahmen rund um den Bieler Bahnhof: Das bernische Verwaltungsgericht stützt die von der Stadt vorgesehenen Massnahmen. Sie seien erforderlich, verhältnismässig und genügend abgeklärt.
01.11.2024, 10:55
SDA
2019 gab die Stadt bekannt, dass sie den Bahnhofplatz für den motorisierten Individualverkehr sperren wolle. Das Bahnhofgebiet soll neu durch ein Zweikammersystem erschlossen werden: von Westen her über die Aarberg- und Bendicht-Rechberger-Strasse oder von Osten her über die Johann-Veresius-Strasse sowie die Bahnhof- und Wyttenbachstrasse.
Von der Massnahme verspricht sich die Stadt eine Verkehrsentlastung des stark belasteten Bahnhofgebiets, mehr Platz für den Fuss- und Veloverkehr sowie stabilere Busfahrpläne. Der Bahnhofplatz dient heute auch als Durchgangsachse von einem Ende der Stadt ans andere. Es kommt häufig zu Staus.
Widerstand
Gegen die geplanten Verkehrsmassnahmen regte sich Widerstand, namentlich bei Gewerbetreibenden im Bahnhofgebiet. Das Regierungsstatthalteramt hiess 2021 eine Beschwerde gut. Die Sperrung der Ost-West-Achse widerspreche der übergeordneten Planung.
Gegen diesen Entscheid wehrte sich die Stadt Biel beim Verwaltungsgericht. Mit Erfolg: Die oberste kantonale Instanz kam in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Massnahmen keiner übergeordneten Planung widersprechen, weder dem interkommunalen Richtplan, noch dem regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept oder anderen Planungsinstrumenten.
Die Sperrung schränke nicht sämtlichen Verkehr ein, sondern ausschliesslich den motorisierten Individualverkehr. Solche Verkehrsanordnungen könne eine Gemeinde erlassen, wenn sie im öffentlichen Interesse und verhältnismässig seien. Den Behörden komme eine erheblicher Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, schreibt das Verwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid.
Zumutbare Massnahmen
Mit der Sperrung der Verkehrsachse beim Bahnhof könne die Stadt ihre Ziele erreichen, nämlich den Durchgangsverkehr möglichst auf Hauptverkehrsrouten zu lenken, die Sicherheit für den Langsamverkehr zu verbessern, stabilere Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs zu erreichen und Parkplatzsuchverkehr einzudämmen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn Gegner eine andere Ansicht vertreten, wie es im Entscheid des Verwaltungsgerichts heisst. Wie weit eine Gemeinde Rücksicht auf Ansichten der Bevölkerung nehme, sei eine politische Frage. Diese führe nicht dazu, dass ein öffentliches Interesse zu verneinen wäre.
Das vorgesehene Verkehrsregime unterbricht laut Gericht nicht alle direkten Verbindungen für den motorisierten Individualverkehr, sondern nur jeweils die kürzeste Strecke durch das Bahnhofsgebiet. Es sei zumutbar, dass Autofahrende stattdessen das nahe Hauptstrassennetz benützen müssten.
Die Stadt habe die komplexe Verkehrssituation am Bahnhof ausserdem von einem Ingenieurbüro untersuchen lassen. Im Rahmen eines Berichts seien verschiedene Varianten geprüft worden, hält das Verwaltungsgericht weiter fest. Das Variantenstudium sei ausreichend erfolgt.
Der Verwaltungsgerichtsentscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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