Tierschutz Veterinärdienst vertritt im Kanton Bern neu Tiere vor Gericht

SDA

22.11.2018 - 10:43

In strafrechtlichen Tierschutzverfahren vertritt ab 1. Januar neu der kantonale Veterinärdienst die Rechte von Tieren. Das hat der Berner Regierungsrat entschieden.

Wie er am Donnerstag mitteilte, hat er die kantonale Verordnung über den Tierschutz und die Hunde entsprechend abgeändert. Die Änderung tritt Anfang des kommenden Jahrs in Kraft. Sie ist eine direkte Folge eines Bundesgerichtsurteils vom Frühsommer dieses Jahrs.

Das Bundesgericht stützte damals ein Urteil des bernischen Obergerichts. Es hatte festgehalten, dass der Dachverband der Bernischen Tierschutzorganisationen (DBT) Tiere in Strafrechtsverfahren nicht vertreten darf. Der DBT sei keine Behörde gemäss Schweizer Strafprozessordnung.

Sechs Jahre lang hatte der DBT in Strafverfahren im Kanton Bern die Parteirechte der Tiere vertreten und ihnen damit sozusagen eine Stimme gegeben.

Frühzeitig Lösung aufgegleist

Da die Berner Kantonsregierung mit diesem Ausgang des Verfahrens vor Ober- und Bundesgericht gerechnet hatte, gleiste sie frühzeitig eine Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes auf. Im vergangenen Juni stimmte der bernische Grosse Rat dieser Änderung zu.

Das revidierte Gesetz lässt nun zu, dass der Regierungsrat ausser eine Organisation oder eine Person neu auch eine Stelle der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion (VOL) bezeichnen kann, die im Strafverfahren zu Tierschutzdelikten als Behörde auftreten kann.

Laut der am Donnerstag veröffentlichten Verordnung bedingt die Übertragung der Parteirechte vom DBT an die kantonale Volkswirtschaftsdirektion, dass beim Veterinärdienst der Personalbestand um eine 50-Prozent-Stelle aufgestockt wird.

Alternativen geprüft

Die Kantonsregierung liess auch prüfen, ob die neue Aufgabe durch die Rechtsabteilung der VOL wahrgenommen werden könnte. Auch dass letztere gemeinsam mit dem Veterinärdienst die neue Aufgabe übernimmt, wurde in Betracht gezogen.

Die Regierung entschied sich schliesslich, allein den Veterinärdienst damit zu beauftragen, weil das fachliche Wissen dieses Diensts genutzt werden soll. Bei einer gemeinsamen Aufgabenerfüllung befürchtete die Regierung gemäss im Internet veröffentlichten Dokumenten Schnittstellenprobleme.

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