Grossinvestitionen Volk soll über gemeindeübergreifende Grossinvestitionen befinden

SDA

14.1.2020 - 10:52

Die Stimmberechtigten von Zollikofen sollen über gemeindeübergreifenden Grossinvestitionen befinden können (Themenbild).
Die Stimmberechtigten von Zollikofen sollen über gemeindeübergreifenden Grossinvestitionen befinden können (Themenbild).
Source: Gemeinde Zollikofen

Das letzte Wort bei gemeindeübergreifenden Grossinvestitionen soll in Zollikofen das Stimmvolk erhalten. Dies bedingt eine Änderung der Gemeindeverfassung.

Der Gemeinderat schlägt dem Grossen Gemeinderat vor, eine entsprechende Motion Ende Januar erheblich zu erklären, wie die Gemeinde am Dienstag mitteilte.

Der Vorstoss stammt vom grünliberalen Gemeindeparlamentarier Mario Morger. Dieser verweist auf die bisherige Regelung, wonach der Gemeinderat und bei höheren Beträgen der Grosse Gemeinderat zuständig sind.

Auf diese Weise würden gemeindeübergreifende Geschäfte vom fakultativen und obligatorischen Referendum ausgenommen, argumentierte Morger. Die Stimmberechtigten müssten sich jedoch zu Vorhaben äussern können, von denen sie direkt betroffen sind.

Ab 1,5 Mio. Franken vors Volk

Für Geschäfte von Gemeindeverbindungen, zum Beispiel beim Wasserverbund Region Bern, beim Gemeindeverband ARA Worblental, oder beim Sportzentrum Hirzenfeld, soll deshalb die ordentliche Zuständigkeitsordnung gelten. So müssten einmalige Ausgaben von mehr als 1,5 Millionen Franken neu vom Stimmvolk beschlossen werden, wie die Gemeinde in ihrer Mitteilung ausführt.

Die bestehende Regelung wurde 2003 unter anderem deswegen in die Gemeindeverfassung aufgenommen, damit bei Geschäften von gemeindeübergreifendem Charakter der ohnehin meist lange politische Entscheidweg verkürzt werden kann.

Ausgaben für Sportzentrum stehen an

Hintergrund der Forderung ist ein Kredit von 1,7 Mio. Franken für das Sportzentrum Hirzenfeld, den der Grosse Gemeinderat 2017 bewilligte, «dies in Umgehung des obligatorischen Referendums», wieder Motionär ausführt. Nach Angaben der Gemeinde war dies bisher der einzige Fall, bei dem die aktuelle Regelung der Gemeindeverfassung zur Anwendung kam. Voraussichtlich im Herbst 2020 würde ein nächster Fall im Zusammenhang mit der Eisbahnsanierung des Sportzentrums Hirzenfeld anstehen.

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