Volksrechte Volksvorschlag im Kanton Bern soll gestärkt oder gestrichen werden

zc, sda

18.11.2020 - 09:46

Der bernische Grosse Rat griff in den letzten Jahren hin und wieder zu einem taktischen Manöver, um einen Volksvorschlag zu verhindern. Das könnte sich bald ändern.
Der bernische Grosse Rat griff in den letzten Jahren hin und wieder zu einem taktischen Manöver, um einen Volksvorschlag zu verhindern. Das könnte sich bald ändern.
SDA

Im Kanton Bern steht das Instrument des Volksvorschlags auf dem Prüfstand. Die zuständige Grossratskommission will das konstruktive Referendum entweder stärken – oder aber abschaffen.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen schickt neben dem geltenden Recht drei Varianten in die Vernehmlassung, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie folgt damit einem Auftrag des Grossen Rates. Dieser sprach sich 2018 dafür aus, das sogenannte «Bubentrickli» beim Volksvorschlag unter die Lupe nehmen.

Der Volksvorschlag wurde 1993 eingeführt. Die Stimmberechtigten können auf diese Weise einer Gesetzesvorlage eine eigene Variante gegenüberstellen. Kriegen sie 10'000 Unterschriften zusammen, entscheidet das Volk. Mehrere Volksvorschläge wurden in den letzten drei Jahrzehnten angenommen.

Der Grosse Rat hebelte das Instrument aber mehrmals aus, indem er nicht bloss eine Gesetzesvorlage beschloss, sondern aus rein taktischen Gründen auch einen Eventualantrag. Damit war der Weg zum Volksvorschlag verbaut.

Gegner dieses Manövers bezeichnen das als «Bubentrickli». Befürworter machten verschiedentlich geltend, dem Grossen Rat stehe das zu – schliesslich repräsentiere er das Volk.

«Volksrechte stärken»

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen stellt nun drei Änderungsmöglichkeiten zur Diskussion. Gemäss Variante 1 soll ein Volksvorschlag auch dann möglich sein, wenn der Grosse Rat einen Eventualantrag verabschiedet hat.

Für diese Variante braucht es eine Verfassungsänderung. Variante 2 könnte auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Sie schlägt ein qualifiziertes Mehr für die Verabschiedung eines Eventualantrags vor.

Die jetzige Regelung stärke die Position des Parlaments zu Ungunsten der Stimmberechtigten, hält die Kommission fest. Mit den Varianten 1 und 2 würden die Volksrechte gestärkt, indem ein rein taktisches Manöver ausgeschlossen respektive erschwert würde.

Alternative denkbar

In eine ganz andere Richtung geht Variante 3. Sie sieht vor, sowohl den Volksvorschlag als auch den Eventualantrag abzuschaffen.

Dies würde zwar die Volksrechte beschneiden und den parlamentarischen Gestaltungsspielraum einschränken, räumt die Kommission ein. Gleichzeitig würde jedoch die Komplexität bei Volksabstimmungen reduziert.

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