Zwei Somalier stehen seit Montag in Bern vor Gericht, weil sie einen Bekannten mit einem Baseballschläger attackiert haben sollen. Dazu kommen laut Anklage zahlreiche weitere Delikte. Einer der beiden soll 2015 auch gegen seine damalige Partnerin Gewalt angewendet haben.
Gewalt, Drogen und Schulden: Die beiden Angeklagten führen gemäss ihren Schilderungen vor Gericht ein unstetes Leben. Beide kamen in den 1990-er Jahren in die Schweiz und sprechen gut Berndeutsch. Der jüngere der beiden bezeichnete Deutsch als seine Muttersprache, Somali spreche er nicht so gut.
Der gedrungene, aber durchaus nicht unsportlich wirkende 31-Jährige hat bereits viel auf dem Kerbholz. Bereits als Jugendlicher habe er «viel Scheisse gemacht» und sei darum ins Heim gekommen.
Auch als Erwachsener zog sich die Delinquenz wie ein roter Faden durch sein Leben. Sein Strafregisterauszug ist lang und umfasst beispielsweise Verurteilungen wegen Raubes.
Im vorliegenden Fall muss er sich nebst Ladendiebstählen und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor allem wegen eines Angriffs auf einen Bekannten verantworten.
Keiner will zugeschlagen haben
Die Idee zu diesem Angriff hatte allerdings nicht er, sondern der zweite Angeklagte, ein 39-jähriger Mann mit wilder Lockenfrisur. Auch er hat eine «Heimkarriere» hinter sich, arbeitete aber als Hilfskraft in der Gastronomie und hält sich heute mit Gelegenheitsjobs über Wasser.
Er sei sauer gewesen auf einen Bekannten, der im selben Wohnhaus wohne, sagte er vor Gericht. Der Streit soll sich um eine kaputte Kochplatte gedreht haben.
Laut Anklage behändigte der 39-jährige Somalier am 15. Januar 2015 einen Baseballschläger und suchte in Begleitung des ersten Angeklagten den Bekannten im unteren Stockwerk auf, mit dem er Streit hatte.
Er habe dem Bekannten nur Angst einjagen wollen, beteuerte der 39-Jährige vor Gericht. «Ich wollte ihm eine Lektion erteilen». Dann sei die Sache «wohl irgendwie ausgeartet».
Bei der Auseinandersetzung wurden der Bekannte und eine weitere in dessen Wohnung anwesende Person zum Teil erheblich verletzt. Der Bekannte erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und einen Augenhöhlenboden-Bruch. Daran, wie diese Verletzungen zustande gekommen waren, konnten oder wollten sich die beiden Angeklagten vor Gericht nicht erinnern.
Der Bekannte selber erschien am Montagvormittag als Privatkläger vor Gericht. Der offensichtlich sturzbetrunkene Mann gab allerdings wenig Kohärentes zu Protokoll und gefiel sich vor allem im Faxenmachen.
Die Anklage lautet auf versuchte Tötung, eventuell versuchte schwere Körperverletzung. Dazu kommen noch eine Reihe weiterer Tatbestände wie etwa Drohung, Nötigung, Diebstahl und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Frau in den Bauch getreten
Der ältere der beiden Angeklagten muss sich vor Gericht auch wegen eines Angriffs im Jahr 2016 auf seine damalige Partnerin verantworten. Mit dem Angriff habe der 39-jährige Angeklagte versucht, mit einem Tritt in den Bauch die Schwangerschaft der Frau abzubrechen, steht in der Anklageschrift. Dies deshalb, weil er vermutet habe, dass das Kind nicht von ihm gewesen sei.
Die ehemalige Partnerin schilderte vor Gericht, dass die Beziehung zum Somalier am Ende gewesen sei. Sie hätten sich oft gestritten und er habe sie auch mehrmals geschlagen. In einem frühen Stadium der Schwangerschaft habe er sie einmal völlig unverhofft mit dem Fuss in den Unterbauch getreten, so dass sie gestolpert und zu Boden gegangen sei. Dann habe der Mann sie in den Rücken getreten und ins Gesicht geschlagen.
Angeklagter weist Schuld von sich
Wild gestikulierend und in weinerlichem, bisweilen aggressivem Tonfall wies der Angeklagte jede Schuld von sich. Er habe seine Partnerin immer respektvoll behandelt, beteuerte er.
«Ja, wir hatten Streit», räumte der 39-Jährige ein. Er habe einfach klären wollen, dass er mit dieser Schwangerschaft nichts zu tun habe. Er habe die Frau bei dem Streit aber nicht angegriffen.
Mit dem Leugnen der Tat wolle der Ex-Partner sie noch einmal demütigen, vermutete die Frau vor Gericht. Sie gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Angeklagte gerecht bestraft wird und so vielleicht lerne, Frauen gegenüber respektvoll zu sein.
Das Urteil wird das Regionalgericht Bern-Mittelland am Freitagnachmittag verkünden.
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