Privatpersonen haben zwei Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen von Berner Skigebieten eingereicht. Es geht um jene Gebiete, welche am 14. März, am Tag nach der Ausrufung des Versammlungsverbots durch den Bundesrat, ihre Pisten öffneten.
Christof Scheurer, Informationsbeauftrager der bernischen Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Berner Zeitung» und ihrer Schwesterblätter vom gleichen Tag.
Er ergänzte, dass die bernische Justiz nun prüft, ob eine Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung 2 des Bunds vom 13. März vorliegt. In dieser Verordnung legte der Bundesrat unter anderem fest, dass Versammlungen mit mehr als 100 Personen verboten sind und sich etwa in Restaurants nicht mehr als 50 Personen befinden dürfen. Später wurden diese Massnahmen stark verschärft.
In der Verordnung steht, ausser beispielsweise Zoos, Fitnesscenter und Bibliotheken müssten auch Skigebiete geschlossen werden.
Vier Skigebiete blieben offen
Am Samstag, dem 14. März starteten gewisse Skigebiete im Kanton Bern ihre Anlagen nicht, andere hingegen schon. Offen waren die Anlagen im Jungfraugebiet, also in Grindelwald-Wengen, in Gstaad respektive dem Saanenland, in Adelboden-Lenk und teilweise oberhalb von Mürren.
Dies, obwohl Bundesrat Berset am Freitagnachmittag bei der Vorstellung der Verordnung vor den Medien deutlich gesagt hatte, der Erlass bedeute die Schliessung der Skigebiete.
An einer Medienkonferenz der Berner Regierung kurz nach dem Auftritt des Bundesrats sagte dann aber der Berner Regierungspräsident Christoph Ammann, nach Auffassung der Berner Regierung könnten die Skigebiete offen bleiben. So interpretiere sie die Verordnung. «Social Distancing» auf Skipisten sei möglich.
Gestützt auf diese Aussagen öffneten die genannten Skigebiete am Samstag ihre Tore, schlossen sie aber am Samstagabend, nachdem der Bundesrat Druck gemacht hatte. Im Verlauf des Samstags hatte die Berner Regierung bekanntgegeben, sie bedaure, dass es rund um die Schliessung von Skigebieten zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen sei.
Diese unterschiedlichen Auslegungen der Verordnung seien auf die «kurzfristigen, teilweise auch parallelen Behördeninformationen» zurückzuführen.
Der Direktor der Jungfraubahnen, Urs Kessler, sagte dazu am Donnerstag auf Anfrage, er habe noch keine Kenntnis der Strafanzeigen und könne sich nicht weiter dazu äussern. Die Jungfraubahnen hätten sich nicht illegal verhalten. Die Öffnung des Skigebiets am 14. März sei persönlich mit Regierungspräsident Ammann abgesprochen gewesen.
Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann (SP) sagte am Donnerstag am Rand eines Point de Presse, er habe Kenntnis von der Anzeige. Ammann betonte noch einmal, es habe sich um ein Missverständnis gehandelt. Das Ganze sei aber «Schnee von gestern», die Regierung konzentriere ihre Arbeit auf aktuelle Probleme.
Unsicherheit auch anderswo
Nicht nur bei Berner Skigebieten herrschte am Freitag, dem 13. und am Samstag, dem 14. März Unklarheit, was galt oder nicht. Auch die Bündner Regierung gab zuerst bekannt, Skigebiete könnten öffnen, korrigierte dann aber diesen Befund.
Im Kanton Obwalden öffneten am Samstagmorgen die Titlisbahnen ihre Pforten gestützt auf juristische Abklärungen, schlossen sie aber im Verlauf des Tags. Auch im Kanton St. Gallen war das Skigebiet Pizol am Samstag offen, bevor die Direktion verlauten liess, sie sei «leider» einer Fehlinterpretation aufgesessen.
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