Bauzonen21 Luzerner Gemeinden müssen total 67 Hektaren Bauland auszonen
SDA
30.1.2020 - 11:33
In 21 Luzerner Gemeinden müssen rund tausend Grundeigentümer insgesamt 67 Hektaren Bauland auszonen. Der Kanton folgt damit den Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG). Die Regierung berechnete die Fläche zurückhaltend, erwartet aber Widerstand.
Auszonen sei kein Wunschjob, sagte Baudirektor Fabian Peter (FDP) am Donnerstag, als er vor den Medien in Luzern die Rückzonungsstrategie vorstellte. Aber: «So wie der Staat das Recht zum Bauen gibt, kann er es auch wieder wegnehmen», sagte Peter und verwies auf die Raumplanung, die vom Schweizer Stimmvolk 2014 angepasst wurde.
Das RPG besagt seither, dass Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind. Eingezontes Bauland muss demnach innert dieser Frist für bauliche Zwecke genutzt werden.
Der Kanton Luzern verfügte 2018 über rund 570 Hektaren unüberbaute Bauzone. Rein rechnerisch gesehen würde die Fläche der Rückzonung 170 Hektaren betragen. Man sei bei der Berechnung bewusst von einem hohen Bevölkerungswachstum ausgegangen, sagte Peter.
«Spielraum ausgereizt»
Und der Kanton setze die Rückzonungen auch nicht rechnerisch um, sondern beurteile sie nach Kriterien wie Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit. Und so komme man auf 67 Hektaren in 21 Gemeinden. Betroffen seien gegen tausend Grundeigentümer. Man habe den Spielraum ausgereizt und wolle nicht päpstlicher sein als der Papst, sagte Peter. Die Mindestanforderungen des Bundes seien in den Augen des Kantons aber erfüllt.
Ausschlag für die Auszonungen sind etwa die Lage einer Parzelle innerhalb der Bauzone, die Erschliessung, die Bebaubarkeit, bestehende Bebauungs- und Gestaltungspläne oder, die Frage, wie lange eingezontes Land nicht bebaut wurde.
Der Kanton habe mit diesem Vorgehen nicht nur mehr Arbeit gehabt, er sei auch bewusst ein Risiko der rechtlichen Abgrenzung eingegangen. Andernfalls hätten mehr Flächen ausgezont werden müssen, was noch schwieriger gewesen wäre, sagte Peter.
Für den Kanton und die betroffenen Gemeinden sei es ein schwieriger Prozess, sagte Peter. Gemeinderätin Rebekka Renz aus Hitzkirch sagte, man rechne mit erheblichem Widerstand in der Bevölkerung. Es sei grosses Unverständnis vorhanden, der Gemeinderat habe sich aber für die Grundeigentümer eingesetzt, der Kanton allerdings sei streng mit seinen Vorgaben und wolle alle Betroffenen gleich behandeln.
Der Vitznauer Gemeindepräsident Herbert Imbach, für dessen Gemeinde der Kanton in der Vergangenheit bereits die Bautätigkeit eingeschränkt hatte, weil sie nicht über eine gesetzeskonforme Bau- und Zonenordnung verfügte, forderte ein neues Verständnis. Eine Bauzone sei kein «ewiger Wert» mehr, den man etwa gar vererben könne.
Frage des Geldes
Die betroffenen Gemeinden müssen nun ihre Ortsplanungen anpassen. Dagegen können Einsprachen erhoben werden, bevor die Ortsplanungen von der Gemeindeversammlung und dem Regierungsrat genehmigt werden. Dann beginnt das Rechtsmittelverfahren mit Beschwerdemöglichkeiten.
Das Verfahren dürfte deshalb mehrere Jahre dauern, sagte Baudirektor Peter. Bereits jetzt würden für die definierten Bauzonen allfällige Baugesuche sistiert, die betroffenen Flächen seien zu sichern. Zusätzlich erschwert werden dürfte der Prozess, weil die Aussicht auf Entschädigungen klein sind, wie ein Bundesgerichtsentscheid zu einem Fall in Dagmersellen zeigt.
Wenn die Zonenpläne rechtskräftig sind, könnten Betroffene ein Gesuch um Entschädigung stellen, weil ihr Grundstück durch die Auszonung an Wert verliert. Bezahlt würde das aus dem Mehrwertfonds, der mit den 20 Prozent Abgaben aus Einzonungen gespiesen wird. Für die Gemeinden besteht kein finanzielles Risiko.
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