Kantonale Abstimmung LU Abstimmung «Luzerner Kulturlandschaft» wird nicht verschoben

rl, sda

27.11.2020 - 14:22

Die Beschwerden gegen die Abstimmungsbotschaft sind zu spät im Luzerner Regierungsgebäude eingetroffen. (Archivaufnahme)
Die Beschwerden gegen die Abstimmungsbotschaft sind zu spät im Luzerner Regierungsgebäude eingetroffen. (Archivaufnahme)
SDA

Im Kanton Luzern wird am Sonntag die Abstimmung zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» wie geplant durchgeführt. Der Regierungsrat ist auf vier gleichlautende Beschwerden gegen seine Abstimmungsbotschaft nicht eingetreten, wie er am Freitag mitteilte.

Die Abstimmungsbeschwerden seien zu spät, nämlich erst am letzten Dienstag, eingegangen, hiess es im Communiqué des Regierungsrats. Das Gesetz schreibe vor, dass Einsprachen spätestens drei Tage, nachdem der Mangel festgestellt worden sei, eingereicht werden müssten.

Die Einsprecher hatten gemäss Beschwerdeentscheid des Regierungsrats geltend gemacht, sie hätten die Unregelmässigkeiten erst am letzten Samstag entdeckt. Der Regierungsrat setzte das Ende der Einsprachefrist aber auf Mitte November an. Bis dahin habe ein durchschnittlicher Stimmberechtigter von der Abstimmungsvorlage und möglichen Mängeln Kenntnis erlangen können.

Zudem habe das Bundesgericht festgestellt, dass ein Stimmbürger es selbst zu verantworten habe, wenn er eine Frist verpasse, weil er sich erst spät mit der Abstimmungsmaterie auseinandergesetzt habe.

Der Regierungsrat trat deswegen nicht auf die Beschwerden ein. Die vier Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass die Abstimmungsbotschaft wesentliche Informationen verschweige und deswegen irreführend sei. Sie verlangten eine Verschiebung des Urnengangs. Der Regierungsrat teilte dazu mit, dass die Einsprecher keine Sachverhalte vorbringen würden, die nicht schon diskutiert worden seien.

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