Verkehrsunfall Alkoholisiert oder unter Drogen: Unfälle in Zug und Emmenbrücke LU

we, sda

13.12.2021 - 09:55

Das Auto war nach dem Selbstunfall auf der Schochenmühlestrasse bei Steinhausen ZG nicht mehr fahrfähig.
Das Auto war nach dem Selbstunfall auf der Schochenmühlestrasse bei Steinhausen ZG nicht mehr fahrfähig.
Keystone

Am Wochenende sind in den Kantonen Zug und Luzern mehrere Autofahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs gewesen. In Emmenbrücke LU fuhr ein 57-Jähriger rückwärts in ein anderes Auto, im Kanton Zug verursachten zwei von vier fahrunfähigen Lenker einen Selbstunfall. Verletzte gab es keine.

Keystone-SDA, we, sda

Am Samstag, kurz vor 21 Uhr, fuhr eine alkoholisierte Frau auf der Schochenmühlestrasse in Richtung Steinhausen ZG. Dabei touchierte sie den Randstein, worauf das Auto beschädigt und abgeschleppt werden musste, wie die Zuger Polizei am Montag mitteilte. Die bei der 49-jährigen durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,48 Promille. Sie musste den Führerausweis abgeben.

Ein paar Stunden später kontrollierten die Einsatzkräfte bei der Autobahnausfahrt Lindencham einen 27-jährigen Fahrzeuglenker, der Cannabis konsumiert hatte. Ein nahezu identisches Bild bot sich den Einsatzkräften 20 Minuten später auf der Sinserstrasse in der Gemeinde Hünenberg. Bei einem 29-jährigen Autofahrer wurde vor Ort ein Drogenschnelltest durchgeführt, der ebenfalls positiv ausfiel. Beide Fahrzeuglenker mussten ihren Führerausweis vor Ort abgeben.

Und schliesslich prallte am Sonntagvormittag ein 22-jähriger Lenker auf der Autobahn A4 zwischen der Verzweigung Rütihof und Blegi in die Mitteilleitplanke. Der Drogenschnelltest fiel positiv aus. Der ausländische Führerausweis wurde dem 22-Jährigen aberkannt und ein Fahrverbot für die Schweiz ausgesprochen.

In Emmenbrücke LU fuhr am Samstagabend kurz vor 20 Uhr ein 57-Jähriger rückwärts in ein anders Auto, als er parkieren wollte. Der Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1 Promille, wie die Staatsanwaltschaft Luzern am Montag mitteilte. Der musste den Führerausweis abgeben, der Sachschaden beträgt 15'000 Franken.