Im Kanton Zug hat künftig nur noch das Kantonsspital in Baar den Auftrag der Grund- und Notfallversorgung. Der Regierungsrat hat die neue Spitalliste festgesetzt. Die Hirslanden Andreasklinik in Cham muss sich damit auf Wahleingriffe beschränken – und wehrt sich dagegen.
7.12.2022 - 10:42
SDA
Die neue Spitalliste, die 2023 in Kraft tritt, konzentriere die Grundversorgung, um die medizinische Infrastruktur optimal zu nutzen und das knappe Personal sinnvoll einzusetzen, teilte der Zuger Regierungsrat am Mittwoch mit. Neu hat nur noch das Kantonsspital den Grund- und Notfallversorgungsauftrag, der Andreasklinik in Cham verbleiben Wahleingriffe und einfache Notfälle.
Diese Konzentration ist umstritten. Eine IG hatte im November eine Petition gegen die neue Spitalliste eingereicht mit 5600 Unterschriften. Sie kritisiert, der Abbau würde nicht nur der Andreasklinik, sondern der Gesundheitsversorgung im Kanton schaden. Der Bevölkerung drohe der Verlust ihrer Wahlfreiheit.
«Keinerlei Einschränkung der Versorgung» sieht dagegen die Regierung angesichts der Distanz von fünf Kilometern Luftlinie zwischen den beiden Spitälern. Die Andreasklinik könne auch künftig eine Notfallpraxis im Sinne einer Permanence betreiben, er hoffe, dass sie dies auch tun werde, sagte der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
«Als Wahleingriffsklinik profilieren»
Der Grossteil der heute schätzungsweise 5000 Notfallbehandlungen kann laut Pfister auch künftig in Cham durchgeführt werden. Schwere Notfälle wie Verkehrsunfälle, Herz- oder Hirnschläge würden bereits heute an andere Spitäler verwiesen.
Mit dem Wegfall des Spitalnotfalls müsse die Klinik weniger Vorhalteleistungen wie Notfall-OP und -Radiologie bereithalten. Sie könne sich im Gegenzug «als Wahleingriffsklinik profilieren». Dies insbesondere in den Bereichen Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Gynäkologie, HNO und Urologie.
Stationäre Behandlungen in Onkologie, Hämatologie, Viszeralchirurgie und Gastroenterologie werden neu nur noch im Kantonsspital angeboten. Die ambulanten Angebote der Andreasklinik sind laut der Regierung nicht betroffen. Sie erhofft sich von der Konzentration mehr Effizienz und auch Kosteneinsparungen.
Kleineren Kantone wie Zug machen laut Pfister die zunehmende Ambulantisierung und Spezialisierung der Medizin zu schaffen. Es sei schwierig, die nötigen Fallzahlen zu erreichen, weshalb eine Konzentration Sinn mache. Die Spitalplanung liegt laut Gesetz in der Kompetenz der Regierung.
Für die Geburtshilfe hat die Regierung vorerst sowohl dem Kantonsspital als auch der Andreasklinik einen Leistungsauftrag erteilt. Wie es langfristig weitergehen soll, prüft der Kanton in einem separaten Projekt.
Gruppe prüft Anfechtung
Mit der neuen Rollenverteilung nicht einverstanden ist die Hirslanden-Gruppe, zu der die Andreasklinik gehört. Dieser werde neben der Grund- und Notfallversorgung der Auftrag für rund ein Dutzend weitere Leistungsgruppen entzogen. Der Entscheid der Regierung sei «unverständlich und bedauerlich», hält sie in einer Reaktion fest. Er gefährde ohne erkennbaren Nutzen die Gesundheitsversorgung im Kanton Zug.
Das Spitalplanungsverfahren kritisiert die Gruppe als «weder transparent noch nachvollziehbar», die neue Liste sei in erster Linie strategisch motiviert, die Planung nicht bedarfsgerecht. Die Hirslanden-Gruppe prüfe eine Anfechtung der neuen Spitalliste beim Bundesverwaltungsgericht.
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