Prozess Angeklagter Sozialhilfebezüger wollte ins Gefängnis

SDA

25.4.2019 - 09:53

Aus Angst, dass ihm die Sozialhilfe eingestellt und die Wohnung gekündigt wird, hat ein 34-Jähriger in Luzern ein Messer ins Sozialamt mitgenommen. Er habe sich vorgestellt, die Sozialarbeiterin zu erstechen, um ins Gefängnis zu kommen. Dabei habe er aber gewusst, dass er so etwas nicht tun könnte.

Er sei kein gewalttätiger Mensch, sagte der Angeklagte am Donnerstag bei der Verhandlung vor dem Kriminalgericht. «Ich habe darauf gehofft, dass ich ins Gefängnis komme. Da hätte ich ein Dach über dem Kopf, und das Problem mit dem Sozialamt wäre auch weg gewesen.»

Der Mann hatte rund 14 Jahre mit Unterbrüchen Sozialhilfe bezogen. Diese war ihm wegen mangelnder Kooperation bereits zweimal gekürzt worden. Der Beschuldigte dagegen sagte, er sei jahrelang vom Sozialamt schikaniert worden. Er habe alle Beschäftigungsprogramme durchgemacht und Bewerbungen geschrieben. Dennoch sei es zu Kürzungen und Einstellungen gekommen, da habe er resigniert.

In den Wochen vor dem Vorfall im Februar 2017 sei er zu Hause isoliert gewesen, habe sich zurückgezogen. Man habe ihm zum dritten Mal angedroht, die Sozialhilfe einzustellen, und die Nothilfe zu verweigern. Da habe er nach Auswegen gesucht. Er habe nach der zweiten Kürzung bereits ein halbes Jahr ohne Nothilfe gelebt und bislang Glück gehabt, dass ihm die Verwaltung die Wohnung nicht gekündigt habe.

Gedankenkreisen

«Ich war nervlich am Ende, wurde in die Enge getrieben vom Sozialamt. Da musste ich einen extremen Hilferuf in meiner Not rausschreien.» Dazu habe er – bereits zum zweiten Mal – ein Schmetterlingsmesser zu einem Termin auf dem Sozialamt mitgebracht. Die Gedanken in seinem Kopf seien gekreist, er habe sich auch bildlich vorgestellt, die Sozialarbeiterin in den Hals zu stechen. Gleichzeitig aber habe er gewusst, dass das falsch sei, deshalb habe er es auch nicht ausgeführt.

Auf die Frage, ob er damit gerechnet habe, dass sie tot wäre, sagte er: «Wahrscheinlich schon». Weder die Sozialarbeiterin noch die anwesende Praktikantin merkten allerdings etwas vom angeblichen Vorhaben des Beschuldigten. Wieso er das Messer denn nicht gezückt habe, wollte der Richter von ihm wissen. Die Antwort blieb vage, er habe gewusst, dass das falsch sei, wiederholte der Beschuldigte.

Der Richter sprach sodann die Theorie an, dass der Mann das Gespräch auf dem Sozialamt bloss benutzt habe, um ein sicheres Dach über dem Kopf zu erhalten. Das Messer und seine Pläne offenbarte er erst nach dem Termin, als er sich bei der Polizei meldete. Diese nahm ihn fest.

Voll schuldfähig

Der Angeklagte, der sich im vorzeitigen Vollzug in stationärer Behandlung befindet, ist laut einem Gutachten voll schuldfähig. Es besteht demnach eine erhöhte Gefahr für weitere Drohungen oder schwere Gewaltdelikte, wenn seine Persönlichkeitsstörung nicht behandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord vor. Sie beantragt dafür laut Anklageschrift sechseinhalb Jahre Gefängnis. Diese soll zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden.

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