Prozess Angeklagter Devisenhändler fordert bedingte Freiheitsstrafe

kad, sda

21.10.2021 - 05:00

Ein mutmasslicher Anlagebetrüger musste sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. (Symbolbild)
Ein mutmasslicher Anlagebetrüger musste sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. (Symbolbild)
Keystone

Ein Vermögensberater, der 28 Kunden um Millionenbeträge brachte, hat am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht den Opfern eine Mitschuld am Betrugsfall gegeben. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe, der Staatsanwalt dagegen will ihn im Gefängnis sehen.

21.10.2021 - 05:00

Vor Gericht schilderte ein Privatkläger, wie er über vier Jahre fast 500'000 Franken, die für seine private Vorsorge gedacht waren, dem 52-jährigen Beschuldigten anvertraute – und verlor. Er hatte den Vermögensberater über einen gemeinsamen Freund kennengelernt.

Er habe für seine Ersparnisse einen Weg mit beschränktem Risiko gesucht. Diesen habe ihm der Beschuldigte mittels Devisenhandel mit Risikolimite und monatlichen Auszügen in Aussicht gestellt. Mit der Zeit habe er ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt zu dem Mann, dem er einen «betrügerischen Charme» attestierte.

Dem stimmte auch der Staatsanwalt zu. «Der Beschuldigte kann sich sehr gut verkaufen und manipulativ und beeinflussend agieren», sagte er in seinem Plädoyer. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung forderte er eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und ein Berufsverbot in der Finanzbranche.

Luxuriöser Lebensstil

Der beschuldigte Schweizer habe ab 2007 bis zu seiner Selbstanzeige 2015 von Kunden rund 8,7 Millionen Franken zur Vermögensverwaltung erhalten. Er gab vor, diese im Devisenhandel zu investieren, was er in einigen Fällen auch tat.

Seine Strategie warf aber nicht die erwünschte Rendite ab. Verluste häuften sich an, Neugelder von Kunden verwendete er auch für seinen luxuriösen Lebensstil. Der Vermögensschaden beträgt über 6 Millionen Franken.

Vor Gericht gestand der Beschuldigte zwar eine Bereicherungsabsicht. Er bestritt aber, dass er von Anfang an habe Leute abzocken wollen. Er sei überzeugt gewesen, über ein Instrument zu verfügen, um im Devisenhandel eine Rendite von bis zu 6 Prozent zu erzielen. Er habe «krankhaft» an den Erfolg seines Systems geglaubt.

Angefangen hatte er mit Geld seines Schwiegervaters, seiner Ehefrau und seiner privaten Vorsorge. Er habe das Modell auch Kunden angeboten, bald aber wahrgenommen, «dass ich etwas mache, das nicht funktioniert». Doch habe er sich selber belogen und noch mehr Geld investiert.

«Kein Madoff»

Sein Verteidiger sagte, sein Mandant sei «kein Madoff, dessen Anlagen von Anfang an nur auf Betrug aus waren». Es sei nicht vorstellbar, dass er dies böswillig getan habe, zumal er auch seine Frau und Eltern schädigte.

Einige Investoren seien «so gierig auf den Gewinn» gewesen, dass sie ausdrückliche Warnungen ignoriert hätten. So hätten sie etwa trotz Hinweisen von Banken weiter investiert, was einer Opfermitverantwortung gleichkomme. Dies sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen wie auch die lange Verfahrensdauer von sechs Jahren.

Auch wies er auf die ausserordentliche Kooperation seines Mandanten hin. «Er hat der Untersuchungsbehörde einen grossen Teil der Arbeit abgenommen.» Der Anwalt forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von fünf Jahren. Der Beschuldigte habe unter eingeschränkter Steuerungsfähigkeit gelitten womit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit einhergehe.

Kunden belogen

Der Staatsanwalt hingegen taxierte das Verschulden des Mannes als schwer bis sehr schwer. Er habe sich keinen Deut um eine korrekte und legale Vermögensverwaltung gekümmert sondern mit erheblichem Aufwand seine Kunden bei der Stange gehalten.

So habe er 680 gefälschte Kontoauszüge erstellt, nicht wie vereinbart Kundenkonten eröffnet und seine Kunden belogen. Angesichts dessen von einer Opfermitverantwortung zu sprechen sei «ironisch», sagte der Staatsanwalt. Als persönlicher Vermögensverwalter habe ein Vertrauensverhältnis bestanden.

Er habe eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt und aus finanziellen und egoistischen Beweggründen gehandelt. Sechs Jahre seien zudem zu lange, um herauszufinden, dass eine Strategie nicht funktioniere.

Das Urteil oder aber ein Entscheid über weitere Beweisanträge der Verteidigung wird zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet. Der Beschuldigte sagte, eine Gefängnisstrafe würde bedeuten, dass sein Leben vorbei ist.

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