WildAnlauf der Engelberger Schanze soll nicht mehr Wildruhezone sein
kad, sda
7.5.2021 - 12:30
Der Obwaldner Regierungsrat lässt den Perimeter der Wildruhezonen anpassen. So soll etwa der Anlauf der Sprungschanze in Engelberg daraus entlassen werden, weil die bisherige Nutzung nicht mit der gesetzlichen Praxis übereinstimmt.
Keystone-SDA, kad, sda
07.05.2021, 12:30
SDA
Der Anlauf der Sprungschanze reicht bis in den Wald. Weil Skispringen sinngemäss im Winter stattfinde, wenn die Wildruhezone gelten, komme es zu einer Friktion, teilte die Obwaldner Regierung am Freitag anlässlich der Vernehmlassung zur Zonenanpassung mit.
Diese Friktion sei von den Kontrollorganen stillschweigend toleriert worden. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, solle nun die Perimetergrenze in einen Abstand von 20 Metern rund um den Anlauf der Sprungschanze zurückgesetzt werden.
Stillschweigend toleriert wurde auch das Schlitteln auf einer Landzunge in Engelberg, die eigentlich eine Wildruhezone ist. Hier mache es Sinn, den Perimeter bis zum Waldrand zurückzusetzen, weil diese schattenseitig gelegenen und schneebedeckten Flächen im Winter für das Wild nicht von grosser Bedeutung seien, schreibt die Regierung.
Die Wildruhezonen waren 2014 in Kraft getreten. Sie halten fest, dass vom 1. Dezember bis 30. April respektive bis 15. Juli das betroffene Gebiet nur auf gekennzeichneten Wegen begangen werden dürfen. Die Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen dauert bis am 7. Juni.
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