Justiz Bedingte Freiheitsstrafe für betrunkenen Raser

SDA

30.10.2018 - 23:59

Schnaps und Wein hatte ein heute 48-jähriger Autofahrer getrunken, als er im Dezember 2016 in Emmenbrücke mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Kontrolle geriet. Das Kriminalgericht hat ihn dafür nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Netto 82 Stundenkilometer zu schnell war er ausserorts in der 80er-Zone unterwegs, was die Richter als qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln taxierten und dafür 22 Monate Freiheitsstrafe bedingt verhängten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Als ihn die Polizei stoppte, hatte er fast ein Promille Alkohol intus. Die Beschleunigung habe zudem ohne ersichtlichen Grund stattgefunden. Das Verschulden sei als schwer einzustufen.

Das Urteil wurde im abgekürzten Verfahren gefällt. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten von über 4500 Franken zu tragen.

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