Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 52-Jährigen schuldig befunden, am Diebstahl von 64 Pneus beteiligt gewesen zu sein und aus einem Keller Musikgeräte und 2500 Schallplatten gestohlen zu haben. Es verhängte gegen den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten.
Das Kriminalgericht befand den Beschuldigten des Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Hehlerei und des Aufnehmens fremder Gespräche schuldig. Weil der Mann während des Verfahrens im Kanton St. Gallen einen Strafbefehl von 2 Monaten kassierte, sprach das Luzerner Gericht die Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe aus. Die Probezeit beträgt vier Jahre.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren gefordert, die Verteidigung eine bedingte Strafe von 4 Monaten. Die Verteidigung meldete gegen das Urteil Berufung an.
In die Kleine Emme geflüchtet
Der Beschuldigte war im Februar 2016 im Luzerner Stadtteil Littau verhaftet worden, als er vor der Polizei in die Kleine Emme flüchtete. Die Polizei war ausgerückt, weil bei einem Pneuhändler ein Einbruchalarm ausgelöst worden ist.
Staatsanwaltschaft und Kriminalgericht kamen zum Schluss, dass der Beschuldigte mit einem Komplizen 64 Pneus gestohlen hatte. Von diesen konnte die Polizei nur 14 sicherstellen.
Der Angeklagte bestreitet die Tat teilweise. Er sagte vor Gericht aus, dass er nur am Diebstahl dieser 14 aufgefundenen Pneus beteiligt gewesen sei. Er warf dem Pneuhändler vor, sich unrechtmässig bereichern zu wollen, indem er falsche Angaben zur Zahl der gestohlenen Reifen mache.
Im Internet verkauft
Bei den Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass dem Beschuldigten ein weiterer Diebstahl anzulasten sei. So soll er zum Jahreswechsel 2015/2016 in Emmenbrücke aus einem Kellerabteil Musikgeräte, Musikinstrumente und 2500 Schallplatten gestohlen haben. Seine Lebensgefährtin verhökerte nachweislich die Ware auf einer serbischen Internet-Verkaufsplattform.
Die Ausführungen des Beschuldigten zu diesem Tatvorwurf überzeugten das Kriminalgericht nicht. So gab der mutmassliche Dieb an, die Ware vom Geschädigten für rund 2000 Franken abgekauft zu haben. Dieser bestritt jedoch den Verkauf.
Staatsanwaltschaft und Gericht gehen davon aus, dass der Beschuldigte sich Zutritt zum Kellerabteil verschaffen konnte, weil er für eine Mitbewohnerin des Geschädigten Renovationsarbeiten durchführte. Die Richter bezeichnen im Urteil dieses Vorgehen des Beschuldigten als "perfide" und als Vertrauensmissbrauch.
Weiter sprach das Gericht den Beschuldigten der Hehlerei schuldig, weil er einen gestohlenen Baulaser verkaufte. Zudem solle er heimlich zwei private Gespräche aufgezeichnet haben, und zwar in der Wohnung jenes Mannes, aus dessen Kellerabteil er die Musikgeräte und Schallplatten gestohlen haben soll.
Seinen Namen geändert
Das Kriminalgericht geht davon aus, dass der aus Bosnien-Herzegowina stammende Beschuldigte ein "Kriminaltourist" sei. Zu seinen Ungunsten wertete es, dass er, um ein Einreiseverbot in die Schweiz zu umgehen, kurzerhand seinen Namen änderte. Er sei nicht gewillt, sich an die hiesige Rechtsordnung zu halten, betonen die Richter.
Einschlägig vorbestraft ist der Beschuldigte nicht. Das Gericht erachtete deswegen den unbedingten Vollzug der Freiheitsstrafe für nicht notwendig. Es entschied sich aber für eine lange Probezeit.
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