JustizBerufseinbrecher zu dreieinhalb Jahren verurteilt
SDA
15.10.2019 - 00:00
Das Kriminalgericht Luzern hat einen Einbrecher zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte mit seinen Taten eine Beute von 67'000 Franken erzielt und einen Sachschaden von 108'000 Franken verursacht.
Das Kriminalgericht befand den 36-Jährigen des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls und der mehrfachen Sachbeschädigung mit grossem Schaden schuldig. Zudem verstiess der Kosovare gegen die Ausländergesetzgebung. Er muss auch Verfahrenskosten von über 18'000 Franken übernehmen.
Das am Montag publizierte Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande. Es ist rechtskräftig.
Der Beschuldigte gab zu, 2010 und 2011 während eines Zeitraums von rund acht Monaten in verschiedenen Kantonen neun Mal eingebrochen zu sein und vier Einbruchversuche verübt zu haben. Er beging die Einbrüche jeweils mit einem oder mehreren Kollegen.
Der arbeitslose Beschuldigte habe durch die Diebstähle regelmässige Einkünfte erzielt, hielt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift fest. Er habe die Delikte aber nicht nur in der Form eines Berufs begangen, sondern auch als Mitglied einer Bande.
Dem Beschuldigten waren auf Grund von DNS-Spuren ursprünglich 31 Einbruchdiebstähle aus den Jahren 2010 und 2011 zugeordnet worden. Der mutmassliche Täter wurde aber erst 2017 festgenommen. Weil für die Mehrheit der Tatvorwürfe die Beweislast ungenügend war, wurde das Verfahren für die meisten Fälle im Voraus eingestellt. Weitere Delikte, die im Rahmen der Einbrüche begangen wurden – so Hausfriedensbruch oder einfache Sachbeschädigung – waren verjährt.
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