Zentralschweiz Prozess in Pfäffikon: Angeklagte bestreiten böse Absicht im Stalking-Fall

fn, sda

13.11.2024 - 11:59

In Pfäffikon mussten sich zwei mutmassliche Online-Stalker der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vor Bezirksgericht verantworten. Spiess-Hegglin verfolgte den Prozess von einem Nebenraum mit. (Archivbild)
In Pfäffikon mussten sich zwei mutmassliche Online-Stalker der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vor Bezirksgericht verantworten. Spiess-Hegglin verfolgte den Prozess von einem Nebenraum mit. (Archivbild)
Keystone

Im Stalking-Prozess gegen zwei Männer, die Jolanda Spiess-Hegglin online belästigt haben sollen, weisen die Angeklagten jede böse Absicht von sich. Der Anwalt der Klägerin sieht jedoch klare Anzeichen von Stalking und Frauenfeindlichkeit.

Keystone-SDA, fn, sda

Zwei Männer stehen vor dem Bezirksgericht Pfäffikon, beschuldigt, die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin online belästigt zu haben. Beide Angeklagten, ein 49-jähriger Fusspfleger und ein 79-jähriger Rentner, beteuerten am Mittwoch, keine bösen Absichten gehabt zu haben. Sie argumentierten, dass öffentliche Personen mit Kritik rechnen müssten.

Der 49-Jährige erklärte, er habe lediglich seine Meinung geäussert und niemanden beleidigt oder verleumdet. Einige seiner Äusserungen seien zwar schärfer formuliert gewesen, aber er habe Spiess-Hegglin nie persönlich getroffen.

Vorwürfe der Frauenfeindlichkeit

Der Anwalt von Spiess-Hegglin sieht den Fall jedoch anders. Für ihn handelt es sich nicht um freie Meinungsäusserung, sondern um Stalking. Die beiden Männer seien seit Jahren durch ihren Hass auf Spiess-Hegglin verbunden. Besonders schwerwiegend sei, dass sie Spiess-Hegglins Gesicht auf pornografische Bilder montiert und diese im Internet veröffentlicht hätten. Der Anwalt betonte, dass Frauenfeindlichkeit ein zentrales Motiv der Angeklagten sei.

Forderungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin, die bei der Verhandlung nicht anwesend war, fordert für den 49-jährigen Angeklagten eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Franken sowie eine zusätzliche Busse von 600 Franken. Die Vorwürfe umfassen unter anderem üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung und Pornografie. Der 79-jährige Rentner soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Franken und einer Busse von 300 Franken bestraft werden.

Verhandlung ohne Urteil

Spiess-Hegglin verfolgte die Verhandlung aus einem Nebenraum per Videoübertragung. Wann das Urteil verkündet wird, ist derzeit noch unklar.