Prozess Beschuldigter in Luzerner Prozess soll in niederländische Klinik

SDA

23.8.2019 - 14:33

War es ein Schlag oder ein Stich, mit dem ein Mann in Luzern am Hals verletzt wurde? Diese und andere Fragen musste das Luzerner Kriminalgericht am Donnerstag beurteilen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine stationäre Behandlung – in den Niederlanden.

Der 45-Jährige hatte viel Alkohol im Blut, als er im April 2018 in der Stadt Luzern mit einem Brotmesser auf einen Mann losging. Was genau passierte, darüber gehen die Aussagen auseinander. Am Ende hatte das Opfer eine oberflächliche Schnittwunde am Hals, der Beschuldigte rannte vom Tatort.

Insbesondere zwei Aspekte erörterten Anklage und Verteidigung vor Gericht vertieft. Zum einen war es die Tat selber, zum anderen der psychische Zustand des Beschuldigten.

Die Tat taxierte die Staatsanwältin als versuchte vorsätzliche Tötung und forderte maximal fünf Jahr Gefängnis. Gemäss ihrer Darstellung hatte der Beschuldigte am Tatort einen am Boden sitzenden Mann beschimpft, worauf ein anderer Mann aus einer in der Nähe stehenden Gruppe ihn aufgefordert haben soll, zu verschwinden.

Mit Messer gefuchtelt

Sodann sei er ins Haus seines Bruders gelaufen, wo er ein Brotmesser packte. Damit kehrte er zum Tatort zurück, griff den Mann aus der Gruppe an und stach ihn in den Hals. Damit hab er dessen Tod in Kauf genommen.

Der Beschuldigte schilderte das Geschehene anders. Er habe dem Opfer nur gedroht und mit dem Messer gefuchtelt. Als ihm dieses aus der Hand rutschte, sei er weggelaufen. Er habe nicht zugestochen, es gebe keine Blutflecken. Der Verteidiger plädierte auf einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, was mit zwölf Monaten Freiheitsstrafe bedingt zu ahnden sei bei zwei Jahren Probezeit.

Aufgrund der Dynamik des Geschehens könne nicht von einem gezielten Stich gesprochen werde. Das Opfer selbst habe einen dumpfen Schlag erwähnt und zuerst nicht einmal gemerkt, dass es verletzt wurde. Für eine Stichbewegung wäre überdies ein fester Griff nötig gewesen, doch sei dem Beschuldigten das Messer aus der Hand gefallen.

Sein Mandant habe weder die Absicht noch einen Grund gehabt, jemanden zu töten. Er habe sich von der Gesamtsituation zu einer unbesonnenen Handlung verleiten lassen. Das sei ein Fehler gewesen, begangen in einer Ausnahmesituation. «Er war alkoholisiert und verstand die Sprache nicht, in der man mit ihm sprach.»

Psychische Erkrankung

Dieser übermässige Alkoholkonsum habe bei ihm zur Symptomverstärkung seiner psychischen Erkrankung geführt, in diesem Zusammenhang sei die Tat zu sehen, argumentierte die Staatsanwältin. Das beeinflusse die Schuldfähigkeit, das Gericht möge je nach Einschätzung das Strafmass entsprechend anpassen.

Der Beschuldigte bedürfe einer sozial-psychiatrischen Behandlung im stationären Rahmen. Diese sei in den Niederlanden durchzuführen, weil der Beschuldigte in der Schweiz nicht verankert sei.

Zum Tatzeitpunkt weilte der Angeklagte bei seinem Bruder in der Schweiz in den Ferien. Der Mann hat einen niederländischen Pass. Er kam als Kind von Afghanistan nach Tadschikistan. Nach einer Flucht über Pakistan landete er schliesslich in den Niederlanden.

Die geforderte stationäre Massnahme, entgegnete sein Verteidiger, sei eine kleine Verwahrung und nicht gerechtfertigt. Der Beschuldigte sei nicht massnahmebedürftig, nicht massnahmewillig und nicht massnahmemotiviert. Die Tat stehe nicht in Zusammenhang mit einer psychischen Störung.

Er kritisierte die Gutachten als wenig überzeugend. Sie vermögen keinen Zusammenhang zwischen der Tat und der psychischen Störung herzustellen. Der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindende Beschuldigte nehme seit Monaten keine Psychopharmaka, dennoch habe sich die psychische Erkrankung seither nicht gezeigt.

Auch der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe keine psychischen Probleme. Er habe jahrelang in Europa gelebt, hier aber nichts erreicht. «Für mich wäre es besser, wenn ich in Afghanistan wäre.»

Der Privatkläger-Vertreter forderte 30'000 Franken Genugtuung für das Opfer. Dieses leide seit der Tat unter Depressionen und Verfolgungsangst und sei mehrmals in die psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

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