Prozess Betrügerischer Devisenhändler muss ins Gefängnis

kad, sda

1.12.2021 - 14:23

Das Luzerner Kriminalgericht schickt einen Mann wegen Betrugs hinter Gitter. (Archivbild)
Das Luzerner Kriminalgericht schickt einen Mann wegen Betrugs hinter Gitter. (Archivbild)
Keystone

Ein Devisenhändler, der 28 Kunden um insgesamt 6 Millionen Franken brachte, muss ins Gefängnis. Das Luzerner Kriminalgericht hat den 52-Jährigen am Mittwoch wegen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verhängt.

1.12.2021 - 14:23

Der beschuldigte Schweizer hatte ab 2007 bis 2015 rund 8,7 Millionen Franken zur Vermögensverwaltung erhalten. Ziel war es, mit dem Geld im Devisenhandel Rendite zu erwirtschaften, was ihm aber nicht wie gewünscht gelang. Neugelder verwendete er mitunter auch für seinen luxuriösen Lebensstil, bevor er sich schliesslich selber anzeigte.

Der Staatsanwalt hatte für den Mann sieben Jahre Gefängnis und ein Berufsverbot in der Finanzbranche gefordert. Der Verteidiger sprach sich für eine bedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren aus. Sein Mandant habe nicht böswillig gehandelt, die Opfer hätten eine Mitschuld, weil sie teilweise nicht auf Warnungen reagiert hätten.

Das Gericht sprach den Beschuldigten des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten. Zudem sprach es ein Tätigkeitsverbot von drei Jahren aus für die Verwaltung von Kundenvermögen. etwa im den Devisenhandel.

Arglistig gehandelt

Der Beschuldigte habe direkt vorsätzlich gehandelt, sagte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung und führte als Beweis dafür die über 700 gefälschten Dokumente ins Feld, mit denen er die Kunden getäuscht habe. Wegen der Fälschungen und der Täuschungsabsicht liege eine Arglist vor, und zwar bei jedem Vertragsabschluss.

Die Fälschungen seien nämlich Grundlage dafür gewesen, dass die Kunden ihm Geld anvertraut und es nicht zurückgefordert hätten. Dabei sei dem Beschuldigten von Anfang an klar gewesen, dass er mit dem Devisenhandel keinen Erfolg habe. «Ein ernsthafter Leistungswille fehlte.»

Schon 2007 habe er mit gefälschten Dokumenten hantiert. Die Investitionen seien damit von Beginn weg ernsthaft gefährdet gewesen. Je schlechter es lief, desto mehr habe er riskiert. Aus diesen Gründen sei der vorgebrachte Glaube, der Erfolg würde noch eintreten, eine Schutzbehauptung, sagte der Richter.

Hohe kriminelle Energie

Der Beschuldigte habe von Beginn weg ein Ponzi-System betrieben. Er habe seine vertrauenserweckende und überzeugende Art schonungslos ausgenutzt, aus egoistischen, finanziellen Motiven gehandelt und eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt.

Besonders verwerflich sei, dass der Beschuldigte die Gelder im Wissen um deren geplanten Verwendungszweck, etwa für einen Wohnungskauf oder für die Altersvorsoge, entgegengenommen und für eigene Zwecke missbraucht habe.

Eine Opfermitverantwortung sei dagegen nicht auszumachen. Auffallend sei sein aufwändiges und intensives Vorgehen vor und nach Vertragsabschluss. Bei einigen Kunden habe er Email-Adressen kreiert, ohne deren Wissen, um Warnungen der Banken abzufangen.

Schlechten Eindruck gemacht

Das Gericht bezeichnete es als stossend, dass er erklärt habe, die Geschädigten seien teilweise selber schuld. «Damit stellt er seine Betrugshandlungen als gerechtfertigt dar», sagte der Richter. Es sei fraglich, ob er echte Einsicht und Reue zeigte. Einen «schlechten Eindruck» habe zudem die Geltendmachung einer psychischer Störung hinterlassen.

Negativ angelastet wurde dem Beschuldigten, dass er nach der Tat den Geschädigten nichts zurückbezahlt habe. Er hätte mehr sparen können mit seinem hohen Lohn, befand das Gericht.

Das beschlagnahmte Vermögen des Beschuldigten von 440'000 Franken wird proportional zu den zugesprochenen Zivilforderungen auf die Privatkläger verteilt. Zudem muss der Mann Schadenersatz von insgesamt über 4 Millionen Franken plus Zinsen bezahlen und die Gerichtskosten von 15'000 Franken übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein schriftliches Dispositiv wird in den nächsten Tagen den Parteien zugestellt.

kad, sda