Das Bistum Chur ermuntert Personen, die durch das Gebaren eines ehemaligen Pfarrers in Küssnacht SZ finanziell geschädigt worden sind, Meldung zu erstatten. Es schafft dazu bei einem Luzerner Anwalt eine Meldestelle ein. Um Klarheit in der Sache zu erhalten, erstattet es zudem gegen den Kirchenmann Strafanzeige.
Der Pfarrer, der viele Jahre in Küssnacht tätig war, war im Juni von seinem Amt zurückgetreten. Grund dafür waren die Schulden, die er wegen seiner Spielsucht aufgehäuft hatte. Der Pfarrer hatte sich bei Gläubigen Geld ausgeliehen.
Wie sein Anwalt und das Bistum am Dienstag übereinstimmend mitteilten, beläuft sich der Schuldenberg auf 2,16 Millionen Franken. Bisher haben sich 58 Gläubiger gemeldet. Allfällige weitere Geschädigte können sich bei der neuen Anlaufstelle beim Luzerner Rechtsanwalt und Notar Robert Bühler melden.
Das Bistum wird zudem Strafanzeige gegen den ehemaligen Pfarrer erstatten. Es seien mutmasslich auch Pfarreigelder betroffen, teilte es mit. Nur mit einer Strafanzeige könne Klarheit über das Ausmass geschaffen werden.
Zu den 2,16 Millionen Franken Schulden kommen Forderungen aus Immobiliengeschäften in Süddeutschland von 195'000 Euro und 283'000 Euro. Nach Angaben seines Anwalts ist die erste Forderung unbestritten, die zweite wird aber nicht anerkannt und ist Gegenstand eines Strafverfahrens im Kanton Schwyz.
Der ehemalige Pfarrer befindet sich wegen seiner Spielsucht zur Zeit in stationärer Behandlung. Auf diese werde während mindestens einem Jahr eine ambulante Behandlung folgen, teilte sein Anwalt mit. Sein Mandant wolle sich zum eigenen und zum Schutz Dritter in vermögensrechtlichen Belangen verbeiständen lassen. Zudem habe er sich in allen Casinos der Schweiz und der Nachbarländer sperren lassen.
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